Wien (OTS) – Heute, am Donnerstag, dem 12. August 2021, erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Funktionen Programmdirektor/in, Kaufmännische/r Direktor/in, Technische/r Direktor/in, Direktor/in Radio sowie Landesdirektoren/Landesdirektorinnen des ORF im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Homepage des ORF.
Die Ausschreibung im Wortlaut:
Stellenausschreibung zur Besetzung folgender Funktionen im Österreichischen Rundfunk (ORF) für eine fünfjährige Funktionsperiode ab 1. Jänner 2022:
Programmdirektor_Programmdirektorin mit Zuständigkeit für insbesondere die Bereiche Kultur, Bildung und Zeitgeschehen, Religion, Film und Serien, Sport, Unterhaltung, Magazine, Newsgathering, Promotion, multimediales Archiv und multimediale Projekte.
Kaufmännischer Direktor_Kaufmännische Direktorin mit Zuständigkeit für insbesondere die Bereiche Finanzen inklusive Beteiligungsmanagement, zentrales Controlling, Programmeinkauf und Rechtemanagement, Beschaffung und Liegenschaften.
Technischer Direktor_Technische Direktorin: Direktion für Technik und Digitalisierung mit Zuständigkeit für Digitalisierung, Anlagentechnik, Infrastrukturtechnik, die Produktionsbetriebe für Radio und TV.
Direktor Radio_Direktorin Radio mit Zuständigkeit für gemeinsame senderübergreifende Angelegenheiten des Radios, ausgenommen die bundeslandweiten Radioprogramme.
Landesdirektoren_Landesdirektorinnen für die neun Bundesländer.
Die Direktoren_Direktorinnen und Landesdirektoren_Landesdirektorinnen haben die im ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 108/2021, beschriebenen Aufgaben zu erfüllen, insbesondere im Rahmen der langfristigen Pläne für Programm, Technik und Finanzen, der Stellenpläne sowie der Jahressendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Bereiches sowie die ihnen gemäß Geschäftsverteilung zugeordneten Aufgaben selbstständig zu führen.
Für die Bestellungen wird insbesondere auf den Nachweis einer entsprechenden Vorbildung oder einer fünfjährigen einschlägigen oder verwandten Berufserfahrung und die gesetzlichen Ausschließungsgründe hingewiesen (§ 26 ORF-Gesetz).
Bewerber_Bewerberinnen um die ausgeschriebenen Funktionen werden um die Angabe der Gründe gebeten, die sie für die Besetzung geeignet erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines Lebenslaufs sowie eines Exposés über die von ihnen geplanten Maßnahmen im jeweiligen Aufgabenbereich der zu besetzenden Funktion ersucht.
Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von der Besetzung der ausgeschriebenen Funktion. Bewerber_Bewerberinnen werden ersucht, ihre Vorstellungen über die Vertragsgestaltung darzulegen.
Für die Landesdirektoren_Landesdirektorinnen gilt ein Jahresgehalt von mindestens € 80.980,48 brutto. Ein höheres Gehalt ist abhängig von Ausbildung und Berufserfahrung.
Bewerbungen müssen bis längstens 9. September 2021 beim für die Funktionsperiode 2022 bis 2026 gewählten Generaldirektor des ORF, Mag. Roland Weißmann, 1136 Wien, Würzburggasse 30, eingelangt sein.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Für den Österreichischen Rundfunk
Mag. Roland Weißmann
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