Wien (OTS) – ÖGK-Obmann Andreas Huss zeigt sich erfreut: „Die politische Diskussion zur Reform des PRIKRAF ist endlich eröffnet. Mehr als ein Jahr war ich fast ein einsamer Rufer, jetzt hat selbst die Wirtschaftskammer Reformbedarf eingeräumt.“
Sozialrechts-Experte Prof. Wolfgang Mazal hat eingebracht, dass sich die Landschaft der Privatkrankenhäuser stark verändert hat. Hier liegt wirklich einiges im Argen. So wurden zuletzt nur noch von 28 der 45 eingetragenen PRIKRAF-Spitäler erstattbare Leistungen erbracht. Ein Drittel der eingetragenen Häuser erfüllt den Fondszweck nicht, der eben ist medizinische Leistungen zu erbringen, die auch in öffentlichen Spitälern verfügbar sind. Sieben Häuser scheinen nicht einmal mehr im Krankenanstalten Kataster des Ministeriums auf. Huss:
„Wenn ein Drittel der eingetragenen PRIKRAF-Häuser gar keine erstattbaren Leistungen erbringen oder nicht einmal mehr eingetragene Krankenanstalten sind, brauchen wir Streichungen aus der PRIKRAF-Liste. Damit einhergehend muss bei diesen Streichungen über eine Reduktion der pauschalen Fondsmittel verhandelt werden.“
Wenn wie von Wirtschaftsseite gefordert alle Spitäler, die eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung haben automatisch aufgenommen werden sollen, braucht es für die Sozialversicherung eine uneingeschränkte Parteienstellung im Bedarfsprüfungsverfahren und eine Berücksichtigung und Aufnahme der PRIKRAF-Spitäler in den ÖSG und die RSG. Dabei müssen die Bettenanzahlen zwischen den öffentlichen Fondsspitälern und den Privatspitälern abgestimmt werden.
Falls es durch diese Liberalisierung zu einer Leistungsverschiebung von landesgesundheitsfondsfinanzierten Spitälern zu PRIKRAF-Spitälern kommt muss ein Modus mit den Landesgesundheitsfonds zum Thema „Geld folgt Leistung“ gefunden werden. Werden mehr Leistungen in PRIKRAF-Spitälern erbracht, soll es automatisch eine Reduktion der Zahlungen der Sozialversicherung an die Landesfonds geben bzw. müssten die Länder auch in die PRIKRAF-Finanzierung einbezogen werden. Beim nächsten Finanzausgleich könnten hierzu bereits entsprechende Weichenstellungen erfolgen sind sich Huss und Schaffenrath einig.
Damit eine PRIKRAF-Reform nicht nur für private Krankenhäuser, sondern auch für die Versorgungswirksamkeit eines Landes und für die Versicherten etwas bringt, fordert ÖGK-Verwaltungsrat Martin Schaffenrath, ÖAAB Arbeitnehmervertreter: „Die privaten Krankenhäuser müssen künftig um finanzielle Mittel aus dem PRIKRAF erhalten zu können, verpflichtet werden für alle sozialversicherten Personen, auch ohne Zusatzversicherung und ohne Zuzahlung der Patienten medizinische Leistungen zu erbringen. Diese Verpflichtung muss ohne Beschränkung auf planbare, elektive Eingriffe erfolgen und mit einer durchgängigen Betriebspflicht (24/7/365) einhergehen.“
Auch die Qualitätskriterien für die Privatkrankenhäuser müssten an jene der öffentlichen LKF-Häuser angeglichen werden. Hier geht es auch um Betriebspflichten für Ambulanzen, Bettenstationen u. Intensivstationen auch an Tagen ohne geplante Operationen und Anwesenheitspflichten für Ärzte anstatt Bereitschaftsdiensten.
Huss: „Wie auch immer die eingeführten Kommissionen heißen. In Zukunft muss klar sein, dass die 100% Finanzierer, die Sozialversicherungen, die Mehrheit in den jeweiligen Kommissionen haben müssen. Egal ob sie Fondskommission, Aufnahmekommission oder sonst wie heißen.“ Wenn sich diese Änderungen in der aktuellen Konstellation nicht umsetzen lassen, dann soll eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF angedacht werden. Als Alternative bietet sich an, dass die Krankenversicherungsträger wie vor 2002 wieder Einzelverträge mit Privatkliniken machen, die es bereits vor der Schaffung des PRIKRAF gegeben hat. In diesen Verträgen sollten dann auch Kapazitäten für Nicht-Zusatzversicherte geschaffen werden, um in Spezialbereichen Wartezeiten für die Versicherten zu senken.
Huss und Schaffenrath bedanken sich bei Prof. Wolfgang Mazal für die guten und sehr hilfreichen Vorschläge zu einer echten PRIKRAF-Reform.
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