Cybercrime-Report 2020: Kriminalität im Internet steigt weiter deutlich an

Wien (OTS) – Das Bundeskriminalamt (BK) veröffentlichte am 11. August 2021 den jährlichen Lagebericht über die Kriminalitätsentwicklung im Internet. Dieser Cybercrime-Report verzeichnet für das vergangene Jahr einen Anstieg von insgesamt 26,3 Prozent an angezeigten Delikten im Vergleich zu 2019. Zentrale Faktoren waren die zunehmende Verlagerung des täglichen Lebens in das Internet sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Innenminister Karl Nehammer: „Die Kriminalität verlagert sich zusehends ins Internet – vom Bestellbetrug bis hin zum Suchtmittelhandel. Deshalb wird auch die Ermittlungsarbeit im Internet immer wichtiger. Wir setzen bei der Polizei einen klaren Schwerpunkt und verdoppeln im Bundeskriminalamt das Personal für diesen Bereich. Außerdem setzen wir bei der laufenden Kriminaldienstreform auf die Aus- und Weiterbildung der Polizistinnen und Polizisten zu dieser Deliktsform. Und wir verstärken die Präventionsarbeit auf der Plattform ,GEMEINSAM.SICHER‘“.

„Es gibt nur mehr wenige Bereiche, auch in der traditionellen Kriminalität, in denen Digitalisierung und IT keine Rolle mehr spielen“, so Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit. „Cybercrime ist in den letzten zehn Jahren von einer kriminalistischen Randerscheinung zu einem Hauptproblem geworden. Deshalb ist Cybercrime auch eine Priorität in der Sicherheitsstrategie des Innenministeriums.“

<a>„Fast jeder, der einen Computer oder ein Smartphone hat, war schon einmal von Cybercrime betroffen. In den besten Fällen ist es bei einer versuchten Straftat geblieben und daher werden viele Delikte gar nicht zur Anzeige gebracht. Kriminelle stellen sich rasch auf neue Gegebenheiten ein und passen ihr Vorgehen an. Das haben wir auch während der COVID-19-Pandemie beobachtet“, berichtet Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes. „Unser Ziel als Kriminalpolizei ist es, die Kriminellen strategisch zu überholen. Szenarien und Phänomene erkennen, bevor sie auftreten, warnen, ermitteln und Verbrecher schließlich dingfest machen.“</a>

Cybercrime in all seinen vielfältigen Erscheinungsformen stieg von 28.439 angezeigten Delikten im Jahr 2019 auf 35.915 im Jahr 2020 – dies bedeutet ein Plus von 26,3 Prozent. Trotz des beachtlichen Zuwachses konnte die prozentuelle Aufklärungsquote mit 33,4 Prozent nahezu konstant gehalten werden. Das Bundeskriminalamt unterteilt die Gesamtsumme der Delikte in zwei große Unterbereiche: Cybercrime im engeren Sinne und Cybercrime im weiteren Sinne.

Cybercrime im engeren Sinne

Cybercrime im engeren Sinne verzeichnete mit 12.914 Fällen (2019:
7.622) einen enormen Anstieg von 69,4 Prozent. In dieser engeren Definition von Internetkriminalität werden Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Verwendung der Informations- und Kommunikationstechnik subsumiert. Die Straftaten richten sich gegen Netzwerke oder gegen Geräte, Dienste oder Daten in diesen Netzwerken (z.B. Datenbeschädigung, Hacking oder DDoS-Angriffe).

Massive Steigerungen (Verdoppelung der Anzeigen auf über 10.000 innerhalb eines Jahres) verzeichnet das Bundeskriminalamt beim betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch (§148a StGB). Hauptgrund hierfür sind die zunehmende Verlagerung des täglichen Lebens in das Internet sowie die Schaffung neuer internetbasierter Zahlungsmöglichkeiten. Die betrügerische Verwendung von Near Field Communication (NFC) bei Bankomat- und Kreditkarten macht hierbei den größten Anteil der Anzeigen aus. Auch die Fälle von Phishing sind angestiegen.

Zunahmen jenseits der 40-Prozentmarke verzeichnen die Delikte Missbrauch von Computerprogrammen und Zugangsdaten (§126c StGB) und Datenfälschung (§225a StGB). Unter ersterem Delikt sind sämtliche Vorbereitungshandlungen für Cybercrime-Straftaten subsumiert. Der Anstieg bei der Datenfälschung liegt unter anderem an der vermehrten Nutzung des Internets für den Abschluss von Rechtsgeschäften. Diese Entwicklung ist auch auf die geänderten Lebensbedingungen während der COVID-Pandemie zurückzuführen.

Cybercrime im weiteren Sinne

Unter diesem Begriff werden Straftaten verstanden, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik als Tatmittel zur Planung, Vorbereitung und Ausführung von herkömmlichen Kriminaldelikten eingesetzt wird (z.B. Betrug, Drogenhandel im Darknet, Online-Kindesmissbrauch, Cybergrooming oder -mobbing).

Der größte Posten in diesem Bereich ist der Internetbetrug, der mit 18.780 Anzeigen einen neuen Höchststand erreicht hat (2019:
16.831). Der Online-Kindesmissbrauch ist mit 1.702 Fällen leicht gestiegen (2019: 1.666). Einen positiven Abwärtstrend gibt es bei den angezeigten Erpressungen (z.B. Massenerpressungs-E-Mails, Ransomware). Die Anzeigenzahl hat sich von 1.958 (2019) auf 850 (2020) Fälle reduziert.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie:

Die Corona-Pandemie hat viele Bereich des täglichen privaten und beruflichen Lebens in das Internet verlagert. Dies hat auch deutliche Konsequenzen bei der Internetkriminalität. Zu Beginn der Pandemie gab es nach der Neuregistrierung mehrerer tausender Domains eine starke Zunahme an betrügerischen Webseiten (Ziel: Phishing, Schadsoftware verbreiten).

Durch das Social Distancing gab es auch einen Zuwachs an Betrugshandlungen, wie Love Scam oder s.g. Stranded Travellers. In Fake Shops, aber auch auf regulären Plattformen, kam es vermehrt zu Betrugsdelikten (Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken, Fake Apps, Bank-Trojaner).

Ausblick auf das kommende Jahr

Durch immer neue Formen und technische Umsetzungen im Bereich der Cyberkriminalität ist auch die Polizei konstant gefordert. Das international renommierte Cybercrime Competence Center (C4) wird künftig als eigene Abteilung im Bundeskriminalamt aufgewertet. Im Fokus der 120 Expertinnen und Experten stehen die Spezialisierung auf aktuelle und künftige Phänomene sowie der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, um den Wissensaustausch voranzutreiben.

Zusätzlich werden die Landeskriminalämter und Polizeidienststellen im Bereich Cybercrime personell verstärkt. Die Entsendung eines Spezialisten zu Europol soll eine schnelle und technisch kompetente Informationsweitergabe bei operativen Fällen gewährleisten.

Prävention ist wichtige Säule im Kampf gegen Cybercrime

Das BK bietet gemeinsam mit dem Digitalisierungsministerium an, sich im Bereich Sicherheit in der digitalen Welt zu informieren. Zu diesem Zweck steht der Verein [www.fit4internet.at] (http://www.fit4internet.at/) zur Verfügung, wo Beratungen und Vorträge angefordert werden können. Die Vorträge sind mittlerweile bereits als Webinar abrufbar. Für diese Tätigkeit stehen in ganz Österreich Präventionsbedienstete bereit. Die Polizistinnen und Polizisten sind bei Beratungen auf den Polizeiinspektionen, durch Vorträge bei Organisationen, Unternehmen, Gemeinden oder bei Elternabenden in Schulen und Kindergärten aktiv.

Weiterführende Informationen

Der Cybercrime-Report 2020 ist auf [www.bundeskriminalamt.at] (http://www.bundeskriminalamt.at/) abrufbar. Hier finden Sie gesammelt Informationen zu:

  • Hintergrundinfos über die Entwicklung von Cybercrime (S. 9 ff)
  • Statistiken und Analysen zu verschiedenen Deliktsbereichen (S. 25 ff)
  • Informationen über das C4 im Bundeskriminalamt (S. 31 ff)
  • Kriminalprävention Cybercrime (S. 41 ff)
  • Begriffsdefinitionen (S. 51 ff) sowie Beschreibungen von Krim-Erscheinungsformen
  • u.v.m.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Inneres

BundeskriminalamtCybercrimeKriminalitätPrävention
Comments (0)
Add Comment