Privatspitäler befürworten Reform und Weiterentwicklung des PRIKRAF

Wien (OTS) – Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der WKÖ begrüßt ausdrücklich eine sachliche Debatte über eine Neuregelung der Leistungsabrechnung zwischen Privatkrankenanstalten und Sozialversicherungsträgern, wie sie nun vom Verfahrensrichter im vorläufigen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses angestoßen wurde. Der Fachverband hat schon vor längerer Zeit ein entsprechendes Reformpapier erarbeitet und lädt alle politisch Verantwortlichen dazu ein, diese Vorschläge zu diskutieren.

„Nachdem lange Zeit nur undifferenzierte Forderungen nach Abschaffung oder Kürzung erhoben wurden, werten wir es als positives Zeichen, dass nun eine ernsthafte Reformdebatte in Gang kommt“, sagt der Vorsitzende des Fachausschusses der Privatspitäler in der WKÖ, Thomas Kreuz. Kreuz erinnert daran, dass der PRIKRAF ursprünglich nach dem Vorbild der Landesgesundheitsfonds in den neun Bundesländern errichtet worden war. „Genau wie bei den Landesgesundheitsfonds wurden auch beim PRIKRAF keine gesetzlichen Kriterien für die Aufnahme festgelegt. Es lag stets im Interesse der Sozialversicherung, dass es keinen automatischen Anspruch auf Aufnahme gibt, sondern in jedem Einzelfall der Bedarf geprüft werden kann.“ Im Hinblick auf die gesetzlich definierte Funktion des PRIKRAF war dessen Erhöhung im Jahr 2018 unbestritten sachlich gerechtfertigt. Denn durch die starke Zunahme von Behandlungen an sozialversicherten Patienten – bei gleichzeitiger Deckelung der Mittel – war eine massive Ungleichbehandlung entstanden: In öffentlichen Spitälern wurde ein- und dieselbe Behandlung durch die Sozialversicherung deutlich höher dotiert als in Privatspitälern.

Aufnahmekriterien und Entscheidungsfindung

Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe legt nunmehr konkrete Vorschläge für die Neuregelung von Aufnahmekriterien sowie für die Entscheidungsfindung in den PRIKRAF-Gremien vor. Thomas Kreuz: „Der Reformwille ist auf Seiten der PRIKRAF-Krankenhäuser eindeutig da – und das schon sehr lange. Der Fachverband hat in den letzten Jahren immer ein vereinfachtes und transparentes Aufnahmeverfahren in den PRIKRAF unterstützt.“

Kreuz plädiert dafür, in der bisher geführten Reformdiskussion die sachlichen Grundlagen nicht außer Acht zu lassen: „Erstens darf nicht vergessen werden, dass sozialversicherte Patienten Beitragszahler sind und daher einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein Teil ihrer Behandlungskosten übernommen wird – ganz gleich, ob sie im öffentlichen oder im privaten Spital liegen. Zweitens aber ist der PRIKRAF weit mehr als ein Finanzierungsfonds. Er steht für strenge Qualitätskriterien für seine Mitgliedsbetriebe und sichert so die Qualität der erbrachten Leistungen für seine Patientinnen und Patienten.“

Eckpunkte des Entwurfs

Der jetzt vorgelegte Reformvorschlag nimmt die im vorläufigen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses genannten Empfehlungen bereits vorweg:

1. Definierte Aufnahmekriterien
2. Errichtung einer weisungsfreien Aufnahmekommission
3. Einbringung von Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht gegen
Entscheidungen der Kommission
4. Geregelte Finanzierung von für Neuaufnahmen von Krankenanstalten

Mit diesen einfachen Reformschritten könnte die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden, während zugleich die Vorteile für das österreichische Gesundheitssystem erhalten bleiben. Denn die Beitrags- und Steuerzahler profitieren gleich zweimal durch das Vorhandensein von Privatkrankenanstalten, die pro Jahr über 100.000 Patienten versorgen. Zum einen ersparen die Privatspitäler der öffentlichen Hand gewaltige Mehrkosten, denn gäbe es sie nicht, müssten mehrere öffentliche Spitäler um Steuergeld neue errichtet und erhalten werden. Zum zweiten ist der Kostenanteil der Sozialversicherung bei einer Spitalsbehandlung im Privatkrankenhaus auch nach der Aufstockung des PRIKRAF deutlich niedriger als bei einer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus. (PWK 387/SR)

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