Privatspitäler: Erhöhung der Mittel gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll

Wien (OTS) – Im Abschlussbericht des Verfahrensrichters zum Ibiza-U-Ausschuss findet sich der Satz, dass eine sachliche Rechtfertigung zur Erhöhung der PRIKRAF-Fondsmittel um 14,7 Millionen Euro nicht festgestellt werden könne. Der Vorsitzende des Fachausschusses der Privatspitäler in der WKÖ, Thomas Kreuz, sieht darin eine „glatte Fehlinterpretation“, die den vorliegenden und im Untersuchungsausschuss ausführlich erörterten Fakten widerspricht.

Der PRIKRAF dient der Abrechnung von medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Privatspitälern an sozialversicherten PatientInnen vorgenommen werden. Da die Zahl dieser Behandlungen in den Jahren 2008 bis 2017 um 16 Prozent zugenommen hat und der Fonds zudem gedeckelt ist, war eine Erhöhung unabdingbar, damit der Fonds weiter seinen Zweck erfüllen kann. Eine solche Erhöhung wurde vom Fachausschuss der Privatspitäler auch seit Jahren gefordert, unabhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen Regierung.

Die Erhöhung des PPRIKRAF lag mit zehn Prozent ohnehin weiterhin unter dem zuvor genannten Patientenwachstum. Eine Erhöhung war jedenfalls auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. Denn der Kostenanteil der Sozialversicherung ist bei einer Spitalsbehandlung im Privatkrankenhaus niedriger als bei einer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus, sodass diese Erhöhung dem Gesundheitssystem insgesamt Geld erspart. „Die Erhöhung der Mittel für den PRIKRAF war damit klar gerechtfertigt und faktenreich begründet“, so Kreuz abschließend.(PWK378)

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