Wien (OTS) – Die beiden wichtigsten Unterstützungsinstrumente der Bundesregierung für Künstlerinnen und Künstler gehen ab Anfang August in ihre nächste Phase. Bei der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) sind Anträge ab 1. August möglich, beim Covid-19-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungsfonds) ab 2. August.
„Einige Bereiche des Kulturbetriebs brauchen trotz weitgehender Öffnungen noch etwas Zeit, um wieder voll Fahrt aufzunehmen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute. „Deshalb ist es gut, dass wir unsere erfolgreichen Unterstützungsmaßnahmen für diese Bereiche noch einmal um drei Monate verlängern konnten. Das Kunst-und Kulturleben in Österreich soll in seiner vollen Breite und Vielfalt wieder aufleben – der Bund unterstützt dort, wo es notwendig ist.“
Bei der Überbrückungsfinanzierung der SVS sind alle Personen antragsberechtigt, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln, ausüben oder lehren und mit Stichtag 1. November 2020 selbständig versichert waren. Für das dritte Quartal 2021 können sie eine Einmalzahlung von 1.800 Euro (600 Euro pro Monat) beantragen.
Bisher wurden über die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler rund 130 Millionen Euro ausgezahlt. Die Gesamtdotierung des zugrundeliegenden Fonds wurde Mitte Juli von 140 auf 150 Millionen Euro erhöht.
Der Covid-19-Fonds des KSVF ist als dritte Säule der Unterstützungsleistungen für jene Künstlerinnen und Künstler konzipiert, die weder beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer, noch bei der SVS antragsberechtigt sind – in der Regel, weil ihr normales Einkommen zu niedrig ist. Für diese Personengruppe steht für das dritte Quartal 2021 eine weitere Zahlung von 1.000 Euro zur Verfügung.
Der Covid-19-Fonds des KSVF ist derzeit mit 40 Millionen Euro datiert. Bereits ausgezahlt sind davon derzeit rund 29 Millionen Euro.
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