Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Gesetz mit dem das Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz geändert wird
Der Entwurf ist im Internet auf der Seite
[www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm]
(http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm)
abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 19. Juli 2021 bis 16. August 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail–Adresse gesendet werden:
[post@ma58.wien.gv.at] (mailto:post@ma58.wien.gv.at)
oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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