Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser (Wasserversorgungsgesetz – WVG)

sowie das Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen (Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz – KKG) geändert werden

Der Entwurf ist im Internet auf der Seite

[www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm]
(http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm)

abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 19. Juli 2021 bis 16. August 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail–Adresse gesendet werden:

[post@ma58.wien.gv.at] (mailto:post@ma58.wien.gv.at)

oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

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