younion-Kattnig: Sondergerichtsbarkeit für Konzerne ist strikt abzulehnen

Wien (OTS) – Die geplante Einführung eines Investitionsschutzsystems innerhalb der EU sorgt für heftige Diskussionen. „Wir sind weiterhin klar gegen privilegierte Sonderklagerechte und eine Paralleljustiz für Unternehmen. Das Achmea-Urteil hat deutlich gemacht, dass Unionsrecht und Konzern-Sonderklagerechte innerhalb der EU nicht kompatibel sind. Ich halte den Vorschlag, insbesondere dessen Unterstützung durch die Wirtschaftsministerin Österreichs für absurd. Schließlich verfügen wir über ein hoch entwickeltes Rechtssystem innerhalb der EU, das allen gleichermaßen offensteht. Vielmehr brauchen wir verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen und effektiven Schutz sozialer und ökologischer Rechte“, stellt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft fest.

Sonderklagerechte und Investoren-Schiedsgerichte geben Unternehmen die Möglichkeit, auf Basis sogenannter „ungerechter Behandlung“ oder „indirekter Enteignung“ etwa wegen staatlicher Regulierungsmaßnahmen, Klagen gegen Staaten einzureichen und auf Schadenersatz bzw. Rücknahme eines Gesetzes zu pochen. „Es wäre fatal, wenn Konzernen so viel Macht gegeben würde um gegen Gesetze zu klagen, die beispielsweise darauf ausgelegt sind Mensch und Umwelt zu schützen. Wir sehen es beim bestehenden Energie Charta Vertrag, dass Energieunternehmen klagen gegen Mitgliedstaaten der EU einreichen, um Klimaschutzmaßnahmen zu verhindern oder zu umgehen. Diesem Zustand muss unbedingt entgegengewirkt werden. Jetzt eine solche Parallelstruktur innerhalb der EU zu etablieren wäre ein klarer Widerspruch zur bestehenden EuGH Entscheidung“, erklärt Kattnig.

„Was es aber tatsächlich braucht ist ein starkes und wirksames Lieferkettengesetz, damit Konzerne endlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie ArbeitnehmerInnenrechte missachten, die Umwelt zerstören oder Menschenrechtsverletzungen begehen. Die europäische Handelspolitik muss einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit wagen sowie Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt stellen. Wenn wir bis 2050 Klimaneutralität erreichen wollen braucht es auch die Einhaltung und Umsetzung der Pariser Klimaziele und der Europäischen Säule Sozialer Rechte“, schließt Kattnig.

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