SPÖ-Silvan appelliert: Berufsbedingte Corona-Erkrankungen rechtzeitig melden!

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan wiederholt seine Aufforderung vom Dezember, berufsbedingte Corona-Erkrankungen unbedingt dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Darauf hat die Arbeiterkammer nun mittels heutiger Presseaussendung ebenfalls hingewiesen. „Trägt jemand nach einer berufsbedingten Erkrankung mit dem Corona-Virus Folgeschäden davon, könnte der Betroffene möglicherweise Anspruch auf eine Leistung aus einer Unfallversicherung haben, sofern die Berufskrankheit gemeldet worden ist. Ob eine Berufskrankheit vorliegt, beurteilt die jeweilige Unfallversicherung“, erläuterte Silvan gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****

Als Nummer 38 auf der Liste der anerkannten Berufskrankheiten finden sich Infektionskrankheiten. Darunter fällt auch eine Covid-19 Infektion. Bis dato wurden lediglich rund 1.300 berufsbedingte Erkrankungen mit dem Corona-Virus gemeldet, obwohl die Zahl weitaus höher sein müsste. Zum Vergleich: in Deutschland sind rund 80.000 Infektionen bis dato als Berufskrankheit anerkannt, erläutert der SPÖ-Abgeordnete und appelliert: „Die Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung sind noch weitgehend unbekannt, gerade deswegen ist es besonders wichtig, dass eine berufsbedingte Erkrankung bereits mit Bekanntwerden gemeldet wird, damit mögliche Betroffene ihre Ansprüche nicht verlieren!“

„Gemäß ASVG § 363 ist grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Wird eine Berufskrankheit durch eine Infektion mit dem Corona-Virus vermutet, sollten aber zumindest jene Fälle gemeldet werden, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist“, so Silvan abschließend. (Schluss) sr/up

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