Wien (OTS/SK) – Im Juli wird die EU-Kommission zum zweiten Mal einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU vorlegen. Das EU-Parlament hat dazu eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen erarbeitet und wird diese im Rahmen der Plenarsitzung morgen verabschieden. SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath ist Mitglied im zuständigen Innenausschuss und Ungarn-Berichterstatterin der S&D-Fraktion, sie kommentiert: „Die Lage der Rechtsstaatlichkeit hat sich im letzten Jahr weiter verschlechtert. Systematische Angriffe auf freie Medien und unabhängige Gerichte oder das Einschränken der Grundrechte von Frauen oder LGBTIQ-Personen haben sich in den Mitgliedstaaten Ungarn und Polen ungebremst fortgesetzt. Wie tief die Gräben zwischen den Mitgliedstaaten mittlerweile sind, zeigt sich nach dem gestrigen Rat für Allgemeine Angelegenheiten. 14 EU-Mitgliedstaaten verurteilen das sog. ‚Pädophilen-Gesetz‘ in Ungarn, dessen Hauptstoßrichtung nicht der Schutz von Kindern ist, sondern den Zweck der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Regenbogenfamilien verfolgt. Zu meiner großen Bestürzung schweigt die österreichische Regierung dazu. Der rechtsautoritäre Staatsumbau in Ungarn und Polen ist offenbar kein abschreckendes Beispiel für Bundekanzler Kurz – da wie dort dient die EU als Sündenbock. Das EU-Parlament wird sich hingegen diesen Entwicklungen als Garant für die europäische Rechtsstaatlichkeit weiterhin entgegenstellen und sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.“ ****
Bettina Vollath verweist in diesem Zusammenhang auf eine gerade eingeleitete Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission aufgrund der Nichtanwendung des neuen Rechtsstaatsmechanismus und auf das vom EU-Parlament angestrengte Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn. „Auch der Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission kann ein wirksames Werkzeug zum Schutz von Demokratie und Grundrechten werden. Dazu muss er sich vom bloßen Monitoring-Instrument zu einem echten Kontrollmechanismus weiterentwickeln“, fordert Vollath. „Im Bericht sollten zukünftig auch konkrete länderspezifische Empfehlungen festgehalten werden, deren Nichterfüllung innerhalb einer vorgegebenen Frist automatisch zu Sanktionen im Rahmen eines Artikel-7-Verfahrens oder Vertragsverletzungsverfahrens führt. Außerdem fordert das EU-Parlament, stärker zwischen einzelnen und systematischen Verstößen zu unterscheiden, um so auch unionsweite Negativentwicklungen herauslesen zu können. Neben der Rechtsstaatlichkeit müssen auch Verstöße gegen alle anderen in Artikel 2 der EU-Verträge geführten Grundwerte dokumentiert und untersucht werden.“
„Alle EU-Mitgliedstaaten haben sich mit dem Beitritt zur EU zur Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verpflichtet. Das kann nicht einfach alles über Bord geworfen werden!“, erinnert Vollath. (Schluss) bj
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