„profil“: Wirtschaftskammer-Wahlbetrug – Landesgericht entscheidet gegen ÖVP-Wirtschaftsbund-Funktionär

Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über einen Spruch des Landesgerichtes Eisenstadt zum Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl im Burgenland im Jahr 2020. Ein Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, der eine Agentur für Pflegekräfte betreibt, hatte gemeinsam mit seiner Frau zumindest 24 Stimmzettel von 24-Stunden-Pflegerinnen manipuliert und seinen eigenen Namen ins Feld für die Vorzugstimme geschrieben. Das Bezirksgericht Neusiedl am See bot dem geständigen Mann Diversion an, also Bußgeldzahlung – doch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legte Beschwerde gegen dieses gelinde Urteil ein.

Nun liegt „profil“ der Spruch des Landesgerichts Eisenstadt vor. Die Richter: „Jede manipulative Veränderung des Ergebnisses von demokratisch durchgeführten Wahlen wird als höchst unerwünscht angesehen.“ Den Erstangeklagten bezeichnet das Landesgericht nicht nur als „spritus rector der Tathandlung“ und als „Hauptbegünstigten der Wahlfälschung“, der Mann habe es auch zu verantworten, „dass gegen seine Gattin ein Strafverfahren eingeleitet wurde“. Und weiter:
„Hier sprechen, selbst wenn die gegenständliche Wahl lediglich von regionaler Bedeutung sein sollte, eindeutig präventive Erwägungen gegen die Gewährung der Rechtswohltat einer Diversion.“

Das heißt: Die Hauptverhandlung gegen den Mann muss fortgeführt werden. Weil er die Tat bereits gestanden hat und die Beweislage erdrückend ist, ist eine Verurteilung des Pflegeagenturbetreibers wahrscheinlich.

Laut „profil“-Informationen wurde die Liste der Verdächtigen in der Causa Wahlbetrug kürzlich deutlich länger. Die Staatsanwälte haben zwei weitere ÖVP-Wirtschaftsbund-Funktionäre im Verdacht, Stimmzettel manipuliert zu haben – sowie eine Agenturbetreiberin, die für den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband (SWV) kandidierte und ebenfalls auffällig viele Vorzugsstimmen sammelte. Die Stimmzettel mit ähnlichem Schriftbild wurden vom Landeskriminalamt sichergestellt. In allen drei Fällen gibt es noch keine Anklage – es gilt die Unschuldsvermutung.

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