VP-Hanger: Jan Krainer twittert Halbwahrheiten – ein weiterer Versuch den Vorsitzenden zu diffamieren

Wien (OTS) – „Als langjähriger Politiker sollte man meinen, Jan Krainer weiß, dass man nicht zwei verschiedene Entscheidungen der parlamentarischen Schiedsstelle in einer Meldung kombinieren kann, oder es wird eine besondere Absicht verfolgt. Hätte Krainer diese Entscheidungen sinnerfassend gelesen, wüsste er, dass bezüglich der zweiten Frage des Verlangens keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden Wolfgang Sobotka vorliegt und damit keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist“, betont Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsvorsitzender im Ibiza-U-Ausschuss.

U-Ausschuss-Vorsitzender Sobotka folge stets den Empfehlungen des Verfahrensrichters, so auch bezüglich der Frage an den Kabinettsmitarbeiter. Auf dem Verfahrensrichter lastet durch stundenlange Sitzungen mit lediglich kurzen Pausen ein enormer Druck. Die Konzentration permanent hoch zu halten, verlangt jedem Menschen alles ab, gerade in den oft hitzig geführten Diskussionen. Hanger:
„In hunderten Sitzungsstunden kann es passieren, dass eine Entscheidung getroffen wird, die ein unabhängiges Gremium nach Beratung nachfolgend anders bewertet. Die Entscheidung der parlamentarischen Schiedsstelle ist in jedem Fall zur Kenntnis zu nehmen.“

U-Ausschuss-Vorsitzender Sobotka habe den Verfahrensrichter hinsichtlich der Frage an Bundesminister Blümel in der Diskussion über die Zulässigkeit der Frage mehrmals eingebunden, was auch das Befragungsprotokoll der Parlamentsdirektion zeigt. Ebenso unterbrach er die Sitzung zu einer Stehung der Fraktionsführer, in welcher der Vorsitzende den Fraktionen die Möglichkeit gab, ihre Einschätzung darzulegen. Der Vorsitzende hat sich zu jeder Zeit um die bestmögliche Einbindung der Fraktionen bemüht sowie die Beratung mit dem Verfahrensrichter gesucht. „Schlussendlich folgte er dabei stets der Empfehlung des Verfahrensrichters. Wie die parlamentarische Schiedsstelle ausdrücklich festhält, beantwortete die Auskunftsperson die Frage im Untersuchungsausschuss ohnehin sinngemäß“, schließt Hanger. (Schluss)

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