Leichtfried zu Blümel: ÖVP und Grüne blockieren Prüfung der Ministeranklage durch Verfassungsgerichtshof

Wien (OTS/SK) – Im heutigen Verfassungsausschuss standen die Anträge auf Ministeranklage gegen Finanzminister Blümel und Wirtschaftsministerin Schramböck auf der Tagesordnung. SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried ist ohne Verständnis dafür, dass nicht nur die ÖVP, sondern auch die Grünen diese Anträge abgelehnt haben. „Ein Antrag auf Ministeranklage bedeutet erst einmal die Prüfung durch den unabhängigen Verfassungsgerichtshof, ob der Minister eine Gesetzesverletzung begangen hat. Dass Blümel ein Jahr lang den U-Ausschuss und den VfGH im Zusammenhang mit Aktenlieferungen missachtet hat, ist inakzeptabel und muss untersucht werden“, so Leichtfried. ****

Dass der Bundespräsident mit dem Exekutor drohen musste, damit ein Minister seine verfassungsmäßige Pflicht zur Aktenlieferung erfüllt, „ist einmalig in der Geschichte der Republik und ein Tiefpunkt türkiser Politik“, sagt Leichtfried. Und weiter: „Bei der Ministeranklage wird nicht vom Nationalrat Schuld ausgesprochen, sondern der VfGH um Prüfung gebeten, ob ein Regierungsmitglied rechtswidrig gehandelt hat; dagegen sollten ja auch die Grünen als vorgebliche Kontrollpartei nichts haben.“

Verhindert haben ÖVP und Grüne auch die Prüfung einer Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Schramböck im Zusammenhang mit „Kaufhaus Österreich“. Leichtfried: „Schramböck hat beim Mega-Flop ‚Kaufhaus Österreich‘ gegen den Haushaltsgrundsatz der Effizienz mehrfach grob verstoßen, außerdem wurde höchstwahrscheinlich das Bundesvergabegesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Zu hinterfragen ist, was mit 1,3 Mio. Euro für ein Produkt, das mit einem Herold-Telefonbuch vergleichbar ist, geschehen ist. Es liegen wohl Rechtsverletzungen vor, deren Prüfung die Grünen heute verhindert haben“, so Leichtfried. (Schluss) ah/sc

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