Verfassungsausschuss: Coronabedingte Sonderregelungen im Verwaltungs- und Justizbereich werden bis Jahresende verlängert

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute die Verlängerung zahlreicher coronabedingter Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Medienbereich bis Ende 2021 beschlossen. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts-und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferez zu fassen. Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat betroffen. Auch im Vergaberecht werden einzelne Sonderbestimmungen noch bis Jahresende gelten. Die Beschlüsse erfolgten mit breiter Mehrheit, neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS den drei Sammelnovellen zu.

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihrer Forderung, Finanzminister Gernot Blümel wegen der verzögerten Aktenlieferungen des Finanzministeriums an den Ibiza-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Auch eine von der SPÖ beantragte Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wegen des „Flops“ beim Kaufhaus Österreich wurde von ÖVP und Grünen abgelehnt.

Weitere Anträge der Oppositionsparteien wurden von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagt. Die SPÖ setzt sich für eine Novelle des Bundesarchivgesetzes ein, während sich die FPÖ gegen den „Grünen Pass“ sowie für einen Rechenschaftsbericht zu den ihrer Meinung nach getätigten „Fake-News-Aussagen“ der Bundesregierung ausspricht. Neuerlich zur Diskussion im Ausschuss stand außerdem das Thema Parteienförderung, wobei sich in Bezug auf diskutierte Reformschritte noch keine Einigung zwischen den Koalitionspartnern abzeichnet. Die NEOS hatten dazu drei Anträge eingebracht, die härtere Strafen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung sowie verstärkte Prüf- und Einsichtsrechte des Rechnungshofes einfordern.

Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen

Konkret verlängert werden auf Antrag der Koalitionsparteien (1647/A) u.a. einzelne Bestimmungen des 1. und des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes sowie der Rechtsanwaltsordnung und des Disziplinarstatus für RechtsanwältInnen. Damit wird es bis Ende 2021 weiterhin möglich sein, bestimmte gerichtliche Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz abzuwickeln und Entscheidungen im Umlaufweg zu treffen. Zudem werden Entscheidungen auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss noch bis Ende des Jahres gebührenfrei sei. Die Möglichkeit, Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren per Video abzuwickeln, läuft gemäß dem Antrag hingegen Ende Juni aus.

Weiters vorgesehen ist eine Verlängerung des verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes und einzelner Verfassungsbestimmungen (1648/A). Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, wobei der Wahrung von Parteienrechten ein besonderes Augenmerk gewidmet ist. Zudem sollen Gemeinderäte und behördliche Kollegialorgane im Falle außergewöhnlicher Umstände weiterhin Beschlüsse per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg fassen dürfen. Auch die Mitglieder der Bundesregierung sollen für Ministerratsbeschlüsse weiterhin nicht zwingend vor Ort anwesend sein müssen. Die Novelle wird außerdem dazu genutzt, um einige obsolet gewordene Verfassungsbestimmungen aufzuheben.

Schließlich sollen der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF ebenfalls noch bis Jahresende Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fassen können (1649/A). Auch hier ist Voraussetzung, dass physische Zusammenkünfte der Mitglieder aufgrund „außergewöhnlicher Verhältnisse“ nicht möglich oder nicht geboten sind.

Bewährte Sonderbestimmungen könnten ins Dauerrecht übernommen werden

Im Zuge der Debatte äußerte sich Harald Stefan (FPÖ) kritisch zur Verlängerung der Maßnahmen. Damit werde eine Ausnahmesituation prolongiert, ohne dass dies aus epidemiologischen Gründen nötig wäre. Stattdessen wäre es seiner Meinung nach angebracht, darüber zu diskutieren, ob einzelne Bestimmungen nicht ins Dauerrecht übernommen werden könnten. Schließlich hätten sich manche Punkte in der Praxis tatsächlich als sinnvoll erwiesen.

Dem hielt Michaela Steinacker (ÖVP) entgegen, dass die Pandemie noch nicht ganz vorbei sei. Sie hält daher wie Grün-Abgeordnete Astrid Rössler eine Verlängerung der Maßnahmen für sinnvoll. Diese hätten sich in der Praxis bewährt, so Rössler. Diskussionsbereit zeigte sich Steinacker, was die Übernahme bestimmter Regelungen ins Dauerrecht betrifft, auch wenn die Unmittelbarkeit von Verfahren Vorrang haben müsse.

Seitens der NEOS stellte Nikolaus Scherak die Zustimmung seiner Fraktion zu den drei Gesetzesvorlagen in Aussicht. Als wichtig wertete er dabei, dass es sich um Kann-Bestimmungen handelt, habe die Unmittelbarkeit doch einen großen Mehrwert. Es mache einen Unterschied, ob man sich physisch treffe oder über eine Kamera, meinte er. In diesem Sinn plädierte er auch dafür, bei einer etwaigen Übernahme von Sonderbestimmungen ins Dauerrecht aufzupassen.

Novellierung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes

Vorerst nur redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen enthält eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (1699/A). Allerdings ist geplant, dazu im Plenum einen Abänderungsantrag einzubringen, wie Klaus Fürlinger (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) ankündigten. Ihnen zufolge geht es darum, einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in Zusammenhang mit der Einbringung von Anträgen in Rechtsmittelverfahren Rechnung zu tragen und damit drohende Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Laut Prammer und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler ist insofern Eile geboten, als der VfGH die derzeit geltende Bestimmung mit 1. Juli aufgehoben hat. Allerdings müsse man zuvor noch Stellungnahmen der Länder einholen, hoben sie hervor. Die Frist dafür läuft laut Edtstadler noch bis zum Ende der Woche. Geplant ist der Ministerin zufolge eine Verbesserung für die Verfahrensparteien, diese sollen künftig erfahren, wo ihre Beschwerde tatsächlich ist.

Von einem „Husch-Pfusch-Gesetz“ sprach demgegenüber Christian Lausch (FPÖ). Schließlich wisse noch niemand, was die Länder zum geplanten Vorhaben sagen. Die FPÖ konnte sich mit einem Vertagungsantrag aber nicht durchsetzen. Vorerst gegen die Novelle stimmten auch die NEOS, wiewohl Nikolaus Scherak den in Aussicht gestellten Abänderungsantrag durchaus positiv bewertete.

Keine Ministeranklage gegen Blümel und Schramböck

Vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurden zwei Anträge auf Ministeranklage. So hatten die drei Oppositionsparteien gemeinsam einen Vorstoß unternommen, um Finanzminister Gernot Blümel wegen der verzögerten Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bringen (1581/A). Nach Meinung von SPÖ, FPÖ und NEOS hat Blümel die Verfassung schuldhaft verletzt, da er dem Ausschuss angeforderte E-Mails erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs übermittelt hat. Zudem stellen sie den Verdacht des Amtsmissbrauchs in den Raum.

Es sei ein seltsames Verständnis von Verfassung, es zunächst auf die Exekution ankommen zu lassen und dann einfach eine Unmenge von Schachteln zu liefern, hielt Susanne Fürst (FPÖ) dazu im Ausschuss fest. Auch Christian Drobits (SPÖ) hinterfragte, ob die Art der letztlich erfolgten Lieferung rechtskonform gewesen sei. Seitens der NEOS bekräftigt Nikolaus Scherak die Kritik der Opposition.

Dem hielt Wolfgang Gerstl (ÖVP) Zahlen aus dem Finanzministerium über den Umfang der bis 2. Juni an den Ibiza-Untersuchungsausschuss gelieferten Mails entgegen. Er hinterfragte zudem den Auftrag des VfGH, dem U-Ausschuss alle E-Mail-Postfächer zu liefern, nur weil das Finanzministerium zunächst eine Begründung der Nichtlieferung von angeforderten Akten verabsäumt habe. Auch hätte die Opposition Vermittlungsversuche von Seiten des Finanzministeriums abgelehnt. Insgesamt qualifizierte Gerstl den Antrag als politischen Antrag, der nicht den rechtlichen Erfordernissen entspreche.

Opposition kritisiert Web-Projekt „Kaufhaus Österreich“

Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck muss keine Ministeranklage befürchten. Die SPÖ hatte diese wegen des „Flops“ rund um das Web-Projekt „Kaufhaus Österreich“ beantragt. Das Projekt sei rückwirkend betrachtet zwar „kein Ruhmesblatt“ gewesen und es sei wohl auch öffentliches Geld zum Teil in den Sand gesetzt worden, meinte Grün-Abgeordneter Georg Bürstmayr, das ist seiner Ansicht nach aber kein ausreichender Grund für eine Ministeranklage. Sollte es strafrechtliche Vorwürfe geben, wären diese außerdem von den Strafgerichten zu prüfen.

Auch ÖVP-Abgeordneter Christian Stocker kann einer Ministeranklage nichts abgewinnen. Er teile weder den im Antrag geschilderten Sachverhalt noch die Schlussfolgerungen daraus, sagte er. Zunächst werde ein Sachverhalt unterstellt, um dann daraus abzuleiten, dass die Ministerin das Gesetz schuldhaft verletzt habe.

Begründet hatten die SPÖ-Abgeordneten Jörg Leichtfried und Christoph Matznetter ihren Antrag (1278/A) damit, dass öffentliche Gelder für ein Projekt verwendet worden seien, welches bei korrekter rechtlicher Prüfung nicht beauftragt werden hätte dürfen. Zudem stünden die gelieferten Leistungen in einem groben Missverhältnis zu den Kosten von rund 1,26 Mio. €. Die SPÖ sieht damit insgesamt den Tatbestand der Untreue erfüllt, zumal der Schaden offensichtlich mehr als 300.000 € betrage.

Diese Vorwürfe wurden in der Sitzung von den SPÖ-Abgeordneten Christian Drobits und Sabine Schatz bekräftigt. Für Drobits stellt sich die Frage, ob ein Bundesministerium überhaupt eine solche Plattform betreiben dürfe. Man hätte ein rechtliches Gutachten einholen müssen. Zudem sind ihm zufolge auch nach einer schriftlichen Anfragebeantwortung noch viele Fragen offen, die vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden sollten.

Unterstützt wurde der SPÖ-Antrag auch von der FPÖ und den NEOS. Das Projekt möge in seinen Ansätzen gut gewesen sein, sei aber in stümperhafter Weise umgesetzt worden, machte Susanne Fürst geltend. Helmut Brandstätter (NEOS) hielt fest, dass sowohl Wirtschaftsministerin Schramböck als auch Wirtschaftskammerchef Harald Mahrer als DigitalisierungsexpertInnen wissen hätten müssen, was sie tun. Es wäre „gar nicht schlecht“, wenn sich der VfGH das anschaue, erklärte er. Nikolaus Scherak (NEOS) betonte, dass sich auch eine Ministerin an das Vergaberecht halten müsse.

SPÖ schlägt Novellierung des Bundesarchivgesetzes vor

Bereits im Juli vergangenen Jahres hat die SPÖ eine Novelle zum Bundesarchivgesetz (743/A) beantragt, um sicherzustellen, dass künftig auch digitales Schrift- und Kommunikationsgut von Regierungsmitgliedern und anderer Oberster Organe im Staatsarchiv archiviert wird. Zudem sollen WissenschaftlerInnen und ForscherInnen bereits nach zehn Jahren – und nicht erst nach zwanzig Jahren -Zugang zu den archivierten Beständen erhalten. Die SPÖ beruft sich in den Erläuterungen zum Antrag nicht zuletzt auf eine 2019 gefasste Entschließung des Nationalrats, angesichts der jüngsten Debatten um gelöschte E-Mails und Chat-Nachrichten hat die Initiative überdies eine weitere aktuelle Komponente erhalten. Der SPÖ-Antrag wurde von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagt.

Christian Drobits (SPÖ) ortete starken Handlungsbedarf, denn seit der einstimmig gefassten Entschließung im Jahr 2019, habe es dazu keinerlei Bewegung gegeben. Die aktuellen Regelungen seien antiquiert, denn gerade die neuen Formen der Kommunikation hätten noch nicht Einzug in das Bundesarchivgesetz gehalten, betonte der SPÖ-Mandatar.

Sowohl Bundesministerin Edtstadler als auch ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Berlakovich verwiesen darauf, dass die Bundesregierung gerade dabei sei, den Begriff der Archivarien zu präzisieren. Derzeit gehe es darum, unter Einbeziehung von ExpertInnen, die Kosten für die Archivierung und Digitalisierung sowie die technischen Voraussetzungen zu erheben. Die Diskussionen rund um den Ibiza-Untersuchungsausschuss, was dienstliche und was private Kommunikation sei, werde auch in die geplante Novelle einfließen, versicherte die Ministerin.

„Grüner Pass“: FPÖ gegen „überbordende“ Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Vom Ausschuss ebenfalls auf die Wartebank geschickt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (1679/A(E)), in dem sich Susanne Fürst gegen eine „überbordende“ Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Zusammenhang mit dem „Grünen Pass“ wendet. Ihrer Meinung nach stellt sich außerdem die Frage, ob der „Grüne Pass“ überhaupt notwendig ist, nachdem es für den Nachweis des Impfstatus schon jetzt international anerkannte Dokumente gebe.

Der „Grüne Pass“ greife in die Grundrechte der Menschen ein und sei eine „überschießende Maßnahme“, die entgegen aller Betonungen der Regierung auf Dauer angelegt sei, hielt Susanne Fürst (FPÖ) im Verfassungsausschuss fest. Die derzeitige Regelung mit den dementsprechenden Test- oder Impfnachweisen sei „völlig ausreichend“. Auch für die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU sei unter den aktuellen Regeln gegeben, dazu sei der „Grüne Pass“ nicht notwendig, so Fürst.

Die hohen Standards der österreichischen Lösung müssten auch für den „Grünen Pass“ auf EU-Ebene gelten, versicherte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Sie betonte, dass man dies „im Auge behalten“ werde. Die getroffenen Regelungen würden die Datenschutzvorgaben berücksichtigen, mit den derzeitigen Bestimmungen könne man etwa nicht unterscheiden, ob jemand getestet, genesen oder geimpft sei.

FPÖ wirft Regierung Verbreitung von „Fake News“ vor

Mit einem weiteren Entschließungsantrag (1464/A(E)) will die FPÖ aufzeigen, dass die Qualifizierung von Aussagen als „Fake News“ relativ ist und neue Informationen zu einer neuen Bewertung von Umständen führen können. Als Beleg dafür, dass auch die Regierung „Fake News“ verbreitet, werden im Antrag etwa Sätze wie jener von Bundeskanzler Sebastian Kurz genannt, wonach jeder bald jemanden kennen wird, der an Corona gestorben ist. Auch andere derartige „Fake News“ haben Regierungsmitglieder nach Ansicht der FPÖ verbreitet. Sie mahnen in diesem Zusammenhang die Vorlage eines entsprechenden Rechenschaftsberichts ein. Auch diese Initiative wurde seitens der Regierungsfraktionen mehrheitlich vertagt.

Gerade die Corona-Pandemie habe verdeutlicht, dass es einen Rechenschaftsbericht brauche, der die „Fake News“ der Bundesregierung sammle und in der Folge richtigstelle, betonte Susanne Fürst (FPÖ). Harald Stefan (ebenfalls FPÖ) bekräftigte das Anliegen, denn man könne sich nicht mehr auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen von Mitgliedern der Bundesregierung verlassen. Gerade zu Beginn der Pandemie seien bewusst falsche Feststellungen gemacht worden, die zur Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen hätten.

Georg Bürstmayr (Grüne) und Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) wiesen den Vorwurf der Verbreitung von „Fake News“ durch die Regierung zurück. Bei „Fake News“ handle es sich per Definition um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten und nicht um sich im Nachhinein als falsch herausgestellte Behauptungen. Die Mitglieder der Bundesregierung hätten zudem immer nach dem aktuellen wissenschaftlichen Status gehandelt und diesen auch öffentlich wiedergegeben, unterstrichen auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Wolfgang Gerstl (ÖVP).

NEOS für strenge Sanktionen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung

Schließlich vertagte der Ausschuss drei Anträge der NEOS auf Änderung des Parteiengesetzes (31/A , 35/A , 454/A ). Unter anderem geht es Parteichefin Beate Meinl-Reisinger und ihren FraktionskollegInnen darum, dem Rechnungshof volle Prüf- und Einsichtsrechte in die Parteifinanzen zu gewähren und die Strafen für Überschreitungen des gesetzlichen Wahlkampfkostendeckels deutlich zur erhöhen. Zudem wollen sie einen neuen Straftatbestand für die Fälschung der von den Parteien jedes Jahr vorzulegenden Finanzberichte einführen. Wer vorsätzlich falsche bzw. unvollständige Angaben macht, soll demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden können. Die drei Anträge sind Teil eines umfassenden Antragspakets, das die NEOS gleich zum Start der laufenden Legislaturperiode eingebracht haben.

Es brauche eine modernes Parteienfinanzierungsgesetz, das hätten die Vorgänge rund um das Ibiza-Video deutlich aufgezeigt, erklärte Nikolaus Scherak (NEOS). Er wisse, dass ÖVP und Grüne deswegen intensiv verhandeln, vermute jedoch aufgrund der langen Dauer große Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien, so Scherak.

Die Vorschläge der NEOS würden in die richtige Richtung gehen, auch im Regierungsproramm seien gravierende Sanktionen bei Verstößen angedacht, betonte Georg Bürstmayr (Grüne). Die Verhandlungen mit der ÖVP seien noch nicht abgeschlossen, man wolle aber gemeinsam mit der Opposition zu einem parlamentarischen Gesamtpaket kommen.

Anders sah dies Harald Stefan (FPÖ). Viele der von den NEOS vorgeschlagenen Maßnahmen gehen für den FPÖ-Abgeordneten zu weit. Dies betrifft etwa den Straftatbestand für Rechenschaftsberichte oder die angedachten Prüfungen des Rechnungshofes. Dieser habe die Gebarung des Bundes zu überprüfen und nicht die der Parteien, so Stefan. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/med

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