Pfurtscheller: Wir nehmen für den Gewaltschutz viel Geld in die Hand

Wien (OTS) – Der Gewaltschutz war eines der Hauptthemen in der heutigen Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses. „Die Bundesregierung hat ein umfassendes und nachhaltiges Gewaltschutzpaket geschnürt und es sind viele Maßnahmen vorgesehen, die die Situation von Frauen und Kindern verbessern werden“, sagt ÖVP-Frauensprecherin Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller anlässlich der Ausschusssitzung. „Das alles kostet natürlich auch viel Geld, das gut und richtig eingesetzt werden soll. Wir nehmen für den Gewaltschutz viel Geld in die Hand“, so Pfurtscheller.

Um darstellen zu können, wie viel der Bund in den Gewaltschutz investiert, hat Pfurtscheller gemeinsam mit ihrem Grünen Vis-a-vis, der Abgeordneten Meri Disoski, in der heutigen Ausschusssitzung einen Antrag „betreffend der Erhebung über Geldmittel, die der Bund für Maßnahmen in Bezug auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder, sowie für die Präventionsarbeit inklusive Täterarbeit in den einzelnen Ministerien aufwendet“, eingebracht. „Die Regierung hat anlässlich der Frauenmorde in diesem Jahr umfassende Maßnahmen für die weitere Stärkung des Gewaltschutzes beschlossen, dankte Pfurtscheller besonders Frauenministerin Susanne Raab, aber auch Innenminister Nehammer für die rasche, gemeinsame und effektive Vorgangsweise. Insgesamt werden etwa 24,6 Millionen Euro zusätzlich für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zur Verfügung gestellt.

Pfurtscheller: „Nun wollen wir feststellen, wie viele Mittel der Bund darüber hinaus für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufwendet. Dazu soll eine ressortübergreifende Erhebung durchgeführt werden. Daher bitten wir die Frauenministerin in unserem Antrag, die interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting zu beauftragen, eine regelmäßige Abfrage durchzuführen, wieviel Geldmittel der Bund für Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Präventionsarbeit und Täterarbeit aufwendet.“

Marchetti: Schutz für intersexuelle Kinder vor nicht notwendigen Eingriffen

Ein weiterer Antrag der Regierungsfraktionen bezüglich des Schutzes intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen hat in der Sitzung die Mehrheit gefunden. Dazu ÖVP-Abgeordneter Nico Marchetti: „Intersexuelle Kinder und Jugendliche erleben weltweit oftmals medizinisch nicht notwendige Behandlungen. In Österreich hat sich die medizinische Praxis insofern geändert, als dass im Kinderalter Entscheidungen möglichst zurückhaltend getroffen werden, ob, wann und wie medizinische Maßnahmen durchgeführt werden. Nun wollen wir mögliche Rechtslücken schließen und weitere Maßnahmen zum Schutz dieser Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Im Vordergrund steht für uns die körperliche Unversehrtheit und der Schutz vor nicht notwendigen Eingriffen“, so Marchetti.

Verbot von Konversionstheraphieformen

Schließlich haben alle fünf Fraktionen einem Entschließungsantrag zugestimmt, mit dem das Verbot von Konversions- und „reparativen“ Therapieformen vorangetrieben werden soll. Konkret wird die Bundesregierung mittels dieses Antrag ersucht, „eine Regierungsvorlage zum Schutz vor Konversions- und „reparativen“ Therapieformen auszuarbeiten, die zum Ziel hat, die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, abzielen, verboten werden soll.“ Marchetti zum dem Antrag: „Sexuelle Orientierungen und Genderidentität sind keine Erkrankungen. Konversationstherapien sind Menschenrechtsverletzungen und klare Diskriminierung. „Darum werden wir hier Gesetzeslücken schließen!“

(Schluss)

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