Volksanwaltschaft präsentiert Prüfergebnisse im Landtag Steiermark

Wien (OTS) – Die Volksanwälte Bernhard Achitz, Walter Rosenkranz und Werner Amon präsentieren heute dem steirischen Landtag die Prüfergebnisse der Volksanwaltschaft im Jahr 2020. Im Zuge dessen diskutieren sie mit den steirischen Landtagsabgeordneten ihren alljährlichen Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle 2020 und einen Prüfbericht zu Covid-19. Die Volksanwaltschaft entschied sich aufgrund der Herausforderungen der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens, die auch in der Prüf- und Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft ihren Niederschlag fanden, diese Problematiken in einem zusätzlichen Berichtsband darzustellen.

Die Arbeit des Nationalen Präventionsmechanismus wurde im Jahr 2020 ganz wesentlich von der Pandemie beeinflusst, da die coronabedingten Einschränkungen auch die Kontrolltätigkeit der Kommissionen unmittelbar betrafen.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr in der Steiermark 51 Kontrollen durchgeführt, davon 50 in Einrichtungen, einmal begleitete die Kommission einen Polizeieinsatz. Die meisten Kontrollen fanden in Alten- und Pflegeheimen (16), in Polizeiinspektionen (10), in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (8) und in psychiatrischen Abteilungen in Krankenhäusern und Krankenanstalten (7) statt.

Im Prüfbericht zu Covid-19 zeigten die Volksanwälte exemplarisch u.a. folgende Wahrnehmungen auf:

Finanzielle Covid-Unterstützungsleistungen

Ungeachtet der vielen gut funktionierenden finanziellen Covid-Unterstützungsleistungen des Bundes an die Bürgerinnen und Bürger, sind bei der Volksanwaltschaft dennoch insgesamt 259 Beschwerden eingelangt, die der Finanzverwaltung zuzuordnen waren. Zum Beispiel wandten sich viele ausländische 24-Stunden-Betreuerinnen an die VA, da sie trotz hoher Verdienstrückgänge wegen geschlossener Grenzen, keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds bekamen, solange sie kein österreichisches Bankkonto vorweisen konnten. Das Bundesministerium für Finanzen argumentierte die Notwendigkeit eines inländischen Kontos mit der Begründung, Missbrauch vermeiden zu wollen. „Es ist ein Faktum, dass es eine Verordnung der Europäischen Union gibt, die sogenannte SEPA (Single Euro Payments Area) Verordnung“, stellt Volksanwalt Amon klar, „das heißt jedes Konto im EU Ausland ist genauso gut wie ein österreichisches Konto.“ Die Volksanwaltschaft konnte aus diesen Gründen nicht nachvollziehen, welchen Missbrauch das Finanzministerium hier befürchtete. „Mittlerweile hat das Finanzministerium eingelenkt, und es ist den Pflegerinnen und Pflegern möglich, einen Antrag zu stellen und Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, auch ohne österreichisches Bankkonto“, so Amon.

Untragbare Zustände in Pflegeeinrichtung, zu wenig Krisenplätze für Kinder

Volksanwalt Bernhard Achitz berichtet über unzumutbare Zustände, auf die die für präventive Menschenrechtskontrolle zuständigen Kommissionen der Volksanwaltschaft gestoßen sind. Die Kommission 3 erhielt Hinweise aus einer Pflegeeinrichtung, dass mehrere Bewohnerinnen und Bewohner Covid-Symptome aufwiesen und die Hälfte der Belegschaft ebenfalls hätte infiziert sein können. Weder wurden Behörden informiert, noch etwas unternommen, um die Situation in den Griff zu bekommen. „Wir haben die Gesundheitslandesrätin informiert, und alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden wegen Gefahr für Gesundheit und Leben verlegt. Mittlerweile wurde das Heim geschlossen und Strafanzeige erstattet“, so Achitz.

Ein weiteres massives Problem, auf das die Kommission gestoßen ist, sind die fehlenden Krisenplätze für Kinder, die wegen akuter Gefahr nicht bei ihren Familien bleiben können. Achitz: „In einem besonders krassen Fall musste eine Zwölfjährige für einige Wochen im Burgenland untergebracht werden, weit weg von ihrem üblichen Umfeld.“

Aber auch Best-Practice-Beispiele gibt es aus der Steiermark zu berichten, etwa ein Alten- und Pflegeheim, das ein umfassendes Animationsprogramm bietet, das auch Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz einbezieht. Deren Lebensgeschichte, Gewohnheiten und Vorlieben wurden unter Beteiligung der Angehörigen im Rahmen der Biografiearbeit dokumentiert. Drei Animateurinnen sind im Haus beschäftigt und ganztags darum bemüht, die Pflegebedürftigen zu aktivieren und dabei gezielt auf deren Wünsche einzugehen.

Matura in der Covid-19-Pandemie

Mehrere Beschwerden im Geschäftsbereich von Volksanwalt Walter Rosenkranz betrafen die Abhaltung der oder Probleme im Zusammenhang mit der Matura. Die Matura an den AHS erfolgte 2020 schriftlich in Deutsch, einer Fremdsprache und Mathematik. Die mündliche Matura wurde Covid-19-bedingt nach Ankündigung des Unterrichtsministers nicht abgenommen. Da an BHS nicht zwingend Mathematik zur schriftlichen Matura gewählt werden musste, ersparten sich so diejenigen Maturantinnen und Maturanten, die optiert hatten, in Mathematik mündlich zu maturieren, den Antritt in diesem Fach völlig. „Eine Maturantin, die nicht rechtzeitig vor Bekanntgabe, dass die mündliche Matura entfallen würde, für einen mündlichen Mathematik-Antritt optiert hatte, beschwerte sich, da sie das Fach nicht mehr hatte abwählen können. Sie musste wie ursprünglich geplant schriftlich antreten“, berichtet Rosenkranz.

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