Wien (OTS) – Das hartnäckige Insistieren hat sich bezahlt gemacht:
Mit einer vorgezogenen Novelle der Covid-19-Öffnungsverordnung erhalten die Gelegenheitsmärkte endgültig Planungs- und Rechtssicherheit. Mit dem In-Kraft-Treten ab 3. Juni steht dem sicheren Öffnen nichts mehr im Wege.
„Bunte und vielfältige Märkte sind ein attraktives und wichtiges Ergänzungsangebot für den Tourismus, die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe. Wir freuen uns deshalb, dass unsere Forderung aufgegriffen wurde: Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit und klare Regeln für ein sicheres Öffnen der Gelegenheitsmärkte“, sagt Wolfgang Hufnagl, Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sogenannte Gelegenheitsmärkte zeichnen sich laut Verordnung dadurch aus, dass sie saisonal oder nicht regelmäßig – in größeren Abständen als einmal monatlich und nicht länger als zehn Wochen – stattfinden.
Auf dem Marktgelände ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, für den Einlass ist von Besuchern ein 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) vorzuweisen; in geschlossenen Räumen gilt darüber hinaus FFP2-Maskenpflicht und eine Besucherbegrenzung (20 Quadratmeter Besucherbereich pro Person).
„Die Erzeuger kunsthandwerklicher Gegenstände freuen sich darauf, die Märkte mit ihren vielfältigen Produkten für die Kundinnen und Kunden bereichern zu können“, sagt Hufnagel: „Die coronabedingt ausgefallenen Weihnachts- und Ostermärkte waren für die Branche ein schwerer Schlag. Umso größer sind nun die Erwartungen und Hoffnungen, die in die Märkte im Sommer gesetzt werden. Sowohl die Mitgliedsbetriebe als auch die Bevölkerung freuen sich zu Recht sehr auf diese regionalen Veranstaltungshighlights: Sie sind ein wichtiges Signal in Richtung Normalität und Abwechslung im Alltag.“ (PWK 276/HSP)
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