Kronzeugin im Prozess Fellner gegen Scharf sagt heute klar für Wolfgang Fellner aus

Wien (OTS) – Am heutigen Verhandlungstag im Prozess Wolfgang Fellner gegen Raphaela Scharf ist die bisher wichtigste Zeugin in der Klage von Wolfgang Fellner gegen die Ex-oe24.TV-Moderatorin Raphaela Scharf aufgetreten.

In dem Prozess vor dem Arbeitsgericht klagt ÖSTERREICH-Herausgeber und oe24.TV-Moderator Wolfgang Fellner die ehemalige oe24.TV- und heutige
Krone.TV-Moderatorin Raphaela Scharf, die Behauptung zu unterlassen, er hätte sie durch „Begrapschen ihres Pos“ bei einem Foto-Shooting sexuell belästigt.

Als letzte Augenzeugin trat die Stylistin des Shootings auf und erklärte, dass sie während des gesamten Foto-Termins neben Wolfgang Fellner gestanden sei und keine einzige Berührung oder sexuelle Belästigung von Wolfgang Fellner bei Frau Scharf wahrgenommen habe. Die Stylistin wörtlich: „Es hat keine sexuelle oder sonstige Berührung von Frau Scharf durch Herrn Fellner gegeben.“

Auch alle anderen drei bisher einvernommenen AugenzeugInnen – der Fotograf, die Marketing-Leiterin und ein unabhängiges Model – haben in ihren Aussagen im bisherigen Verfahren klar angegeben, dass sie keine Berührung oder sexuelle Belästigung durch Herrn Fellner gesehen haben.
Auch alle vorlegten 38 Fotos, die in dem 3 Minuten dauernden Shooting im Sekundentakt aufgenommen und heute bei Gericht lückenlos dokumentiert und erörtert wurden, zeigen eindeutig keine Berührung oder sexuelle Belästigung und auch keine Reaktion von Frau Scharf.

Damit haben mittlerweile alle ZeugInnen, die an dem Foto-Shooting in irgendeiner Form beteiligt waren oder Wahrnehmungen dazu haben, ganz klar für Wolfgang Fellner ausgesagt und eindeutig festgehalten, dass es kein Po-Grapschen und keine sexuelle Belästigung an Frau Scharf gegeben hat.

Die Anwälte von Wolfgang Fellner – Georg Zanger und Kristina Venturini – haben deshalb in der heutigen Verhandlung noch einmal das Klage-Begehren von Wolfgang Fellner präzisiert.
Kristina Venturini: „Die Präzisierung der Klage war notwendig, damit es nun zu einem raschen Urteil in dieser Causa kommt. Das Verfahren ist spruchreif, alle ZeugInnen haben für Wolfgang Fellner entlastend ausgesagt. Die Versuche des gegnerischen Anwalts und der Beklagten, ein Urteil durch ständig neue Anträge, die mit diesem Verfahren in keinem rechtlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen, zu verzögern, sind strikt abzulehnen. In Wahrheit schadet Frau Scharf mit dieser Vorgangsweise und mit diesen nun von allen Zeugen widerlegten Lügen über ein Po-Grapschen und eine angebliche sexuelle Belästigung der gesamten Me too-Bewegung und den wirklich betroffenen Frauen. Das Verfahren hat klar gezeigt, dass es Frau Scharf in Wahrheit nur um eine Gehaltserhöhung ging und sie die angeblichen sexuellen Übergriffe frei erfunden hat.“

Schon zu Beginn der heutigen Verhandlung legten die Anwälte von Wolfgang Fellner eine Erklärung des Betriebsrates der Mediengruppe ÖSTERREICH vor, wonach in den 15 Jahren seit Gründung der Tageszeitung ÖSTERREICH keine einzige Beschwerde einer Mitarbeiterin wegen sexueller Belästigung gegen Wolfgang Fellner beim Betriebsrat vorgebracht wurde.

Zusätzlich wurden die Erklärungen von allen insgesamt 13 ChefredakteurInnen, ProgrammdirektorInnen und GeschäftsführerInnen aller Firmen der Mediengruppe ÖSTERREICH – Radio, Fernsehen, Zeitung, Magazine, Online, Commerce, Content – vorgelegt, wonach es seit der Gründung in keiner einzigen Firma von ÖSTERREICH eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung oder Fehlverhaltens von seiten einer Mitarbeiterin gegen Wolfgang Fellner gegeben hat.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Mediengruppe "Österreich" GmbH

CoronaEnergieagenturFPÖGesellschaftGrüneJustizNationalratPassPostenschacherRauchTourismuswirtschaftUnternehmen
Comments (0)
Add Comment