Lebensversicherungen – Garantieausfall – VSV-Klagsaktion gegen Zürich Versicherung

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) sammelt Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Kapital- und/oder Höchststandgarantie. Eine Reihe von Versicherungen haben ihren Kunden insbesondere zuletzt mitgeteilt, dass der betreffende Garantie-Fonds geschlossen worden sei und für die weitere Veranlagung keine Fonds mit Garantie mehr zur Verfügung stünden.

Entgegen den Zusagen bei Vertragsabschluss, sollten die Kunden nun plötzlich das Kapitalverlustrisiko bei Laufzeitende tragen, sodass die Fonds keinen Ertrag bringen und am Vertragsende vielleicht viel weniger hauskommt, als einbezahlt worden war. Weil es sich dabei oft um sog. Tilgungsträger für endfällige (Fremdwährungs-)Kredite ua. für die Wohnraumschaffung handelt, wäre eine solche Entwicklung durchaus existenzgefährdend.

“In den Jahren vor der Finanzkrise wurden konservativen Sparern von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern ala AWD endfällige Fremdwährungskredite mit fondsgebundenen Versicherungen als sicher, bei den Garantiefonds als besonders sicher verkauft. Die Vermittler haben hohe Provisionen kassiert und wurden die Kunden – unterstützt durch Farbprospekte – geradezu arglistig in Irrtum geführt”, sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Der Wiener Rechtsanwalt Robert Haupt kämpft seit Jahren für solcherart Geschädigte. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat ihm -als Berufungsgericht – auf ganzer Länge Recht gegeben. Die Klausel im Kleingedruckten der Zürich Versicherung, wonach die Garantie wegfallen könnte, ist gesetzwidrig und unwirksam, was übrigens bereits der OGH im Jahr 2007 zu gleichlautenden Klauseln aussprach. Der Vertrag ist – mangels Garantiefonds – nicht mehr durchführbar, daher nichtig und muss die Versicherung die einbezahlten Prämien samt 4% Zinsen zurückzahlen. Die Zürich Versicherung hat gegen dieses Urteil des HG Wien keine Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) erhoben. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Damit hat die Zürich Versicherung eine Klärung durch unser Höchstgericht vermieden und argumentiert stattdessen, diese Entscheidung sei falsch“, stellt Rechtsanwalt Robert Haupt fest.

Entgegen der Ankündigung des Rechtsanwaltes der Zürich Versicherung in der Sendung Bürgeranwalt im Februar 2021 ist die Zürich Versicherung nun auch nicht bereit, in geordnete Vergleichsgespräche zu gehen.

„Wir werden nunmehr gegen die Zürich Versicherung eine Klagewelle starten und gerichtliche Entscheidungen suchen“, kündigt Peter Kolba an.

Der VSV arbeitet dabei mit einem Prozessfinanzierer zusammen und kann betroffenen Versicherungsnehmern daher risikolose Klagen gegen Lebensversicherer anbieten, sofern keine Rechtsschutzversicherung deckt.

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