Wien (OTS) – Gestern wurde im Nationalrat die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beschlossen – ein Projekt, das nicht nur auf Kosten der Einzelstaaten zu installieren ist, sondern auch in Ländern wie Polen, Ungarn, Irland, Dänemark und Schweden auf strikte Ablehnung stößt. „Namhafte europäische Demokratien nehmen Abstand zur EUStA, weil sie Bedenken hinsichtlich der weiteren Aushöhlung der staatlichen Souveränität äußern. Wenn wir eine neue Institution schaffen, so wollen wir davon ausgehen, dass alle Staaten mitziehen. Die SPÖ und ÖVP sind in den Bundesländern stolz auf das Subsidiaritätsprinzip, hier aber vertreten sie die gegenteilige Position und liefern Brüssel neben weiteren Kompetenzen auch unseren Rechtsschutz aus“, so der freiheitliche Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Christian Ragger.
Zuständigkeiten und Befugnisse seien vage und schwammig formuliert. Ragger bezieht hier kritische Stellung: „Die besagten Staaten verweigern der Umsetzung der EU-Verordnung ihre Zustimmung, weil man aufgrund der unklaren Formulierung der Kompetenzen nicht wisse, wohin die Reise am Ende des Tages geht. Was kommt als nächstes? Eine einheitliche europäische Polizei oder eine europäische Armee? Wir wissen nicht, wie sich die Diskussion letztendlich entwickeln wird. Anscheinend haben wir neben Corona keine anderen Sorgen, als europaweit 50 neue Staatsanwälte einzusetzen und so den überbordenden EU-Moloch weiter auszubauen.“
Für Ragger stellt sich dabei die Sinnfrage: „Mir ist heute noch nicht untergekommen, dass, wenn wir ein europäisches Exekutionsverfahren und ein europäisches gesetzliches Mahnverfahren haben, wir nicht eine Rechtsdurchsetzung in anderen Staaten erwirken können. Für den privaten Bereich habe man mit den Rom I-III-Verordnungen genügend Rechtssicherheit bei Schuldverhältnissen geschaffen. Warum wir deshalb eine zentrale Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Verfolgung ausschließlich für EU- und Europafragen benötigen, entzieht sich meiner Erkenntnis. Eines vergisst man aber. Nämlich dass der österreichische Rechtsschutz ausgehebelt wird. Dieses Konzept, das unserer staatlichen Souveränität widerstrebt, lehnen wir ab!“
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