SPÖ/FPÖ/NEOS: „Die Zeit drängt – wo bleibt der Entwurf für die Urheber*innenrechtsrichtlinie?“

Wien (OTS/SK) – „Die Richtlinie zum Urheber*innenrecht muss in wenigen Wochen umgesetzt werden und bis heute haben wir im Parlament noch nichts gesehen und nichts gehört dazu von der Bundesregierung“, kritisiert Abgeordnete Katharina Kucharowits, netzpolitische Sprecherin der SPÖ. „Dem Parlament liegt noch immer kein Entwurf vor. Das heikle Thema erfordert unbedingt eine angemessene Begutachtungsfrist, einen breiten parlamentarischen Prozess, Diskussionen in den Ausschüssen, aber auch ein Hearing, um die Vorlage auch umfassend im Parlament behandeln zu können. Diese komplexe Zukunftsmaterie darf nicht durchgepeitscht werden“, so Kucharowits. ****

„Die fehlende Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie zeigt den derzeitigen Lähmungszustand in unserer türkis-grünen Bundesregierung. Nachdem die ÖVP mit der Verteidigung ihrer Spitzenrepräsentanten beschäftigt ist, kann das grün geführte Justizministerium keine akkordierte Regierungsvorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie liefern. Der augenscheinliche Koalitionszwist wird damit einmal mehr auf dem Rücken der Künstler und der Kreativwirtschaft ausgetragen und die selbsternannten Europaparteien treten EU-Recht mit Füßen“, sagt Volker Reifenberger, Kultursprecher der FPÖ.

„Die Bundesregierung läuft sehenden Auges in ein EU-Verfahren, weil sie trotz langer Vorlaufzeit bis jetzt keine vernünftige Umsetzung geschafft hat. Dieses wichtige Thema braucht viel mehr Aufmerksamkeit, denn immerhin geht es um die Zukunft unserer Kulturschaffenden, der Kreativwirtschaft und der Online-Plattformen. Der Entwurf ist schon lange überfällig“, sagt NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter.

„Die Zeit drängt! Im Sinne einer guten Lösung für Urheber*innen, Internet-User*innen und Verwerter*innen muss die Bundesregierung jetzt einen Entwurf zur Begutachtung vorgelegen!“, fordern die Oppositionsparteien unisono. Die EU-Copyright-Richtlinie wurde im Jahr 2019 beschlossen und ist von den Mitgliedsstaaten bis Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. Dabei geht es u.a. auch um ein Urheber*innenvertragsrecht, das Leistungsschutzrecht sowie die umstrittenen Uploadfilter. (Schluss) sr/bj

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