AVISO: Pressekonferenz „GEMEINSAM.SICHER aus der Krise“

Wien (OTS) – Am Freitag, den 21. Mai 2021, findet ein Medientermin mit Innenminister Karl Nehammer und Gemeindebundpräsident Alfred Riedl zum Thema „GEMEINSAM.SICHER aus der Krise“ statt.

Zeit: 09.30 Uhr

Ort: Festsaal im Bundesministerium für Inneres,

1010 Wien – Einlass/Eingang in der Herrengasse 7

HINWEISE ZUR MEDIENTEILNAHME:

Um bestmöglich vor der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu schützen, dürfen Journalistinnen und Journalisten das Amtsgebäude nur betreten, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs. 2 der COVID-19-Öffnungsverordnung vorweisen können.

Folgende Nachweise sind zulässig:

Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.

Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.

Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.

Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.

Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.

Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.

Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Sollte keine dieser Voraussetzungen zutreffen, können Journalistinnen und Journalisten auf Wunsch auch unmittelbar nach dem Zutritt ins Innenministerium einen Antigen-Selbsttest (Spucktest) kostenlos in den Räumlichkeiten des Innenministeriums durchführen. Sollte dieses Angebot in Anspruch genommen werden, ist die Anwesenheit bereits eine Stunde vor Beginn des Pressetermins erforderlich.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Inneres

Gemeinsam.SicherNehammerRiedlTermin
Comments (0)
Add Comment