Wien (OTS) – Auch mit ihren stolzen 71 Jahren ist die Europäische Menschenrechtskonvention ein wesentlicher Grundpfeiler für ein friedliches und gerechtes Miteinander in einem pluralistischen und demokratischen Österreich und Europa. Die Unterzeichnung der Konvention des Europarates im November 1950 war ein Meilenstein für den europäischen Menschenrechtsschutz. Mittlerweile haben 47 Staaten die Konvention ratifiziert.
„Die Konvention gibt jedem Einzelnen von uns nicht nur die Möglichkeit, sondern das Recht auf ein selbstbestimmtes, freies Leben in Würde und Gemeinschaft. Gleichzeitig bindet sie das gesamte staatliche Handeln an rechtsstaatliche Mindeststandards. Menschenrechte sind also weder eine rein innerstaatliche Angelegenheit noch ein Privileg oder gar ein Akt staatlicher Wohltätigkeit“, sagt Ernst-Dziedzic, Menschenrechtsprecherin der Grünen.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hält die Konvention, salopp gesprochen, „jung“, macht sie zu einem lebendigen Instrument, das im Einklang mit den aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ausgelegt wird. Dadurch setzt der Gerichtshof immer wieder wegweisende Impulse für ein besseres Leben.
In Europa und weltweit erstarken antidemokratische, illiberale Kräfte. An europäischen Außengrenzen häufen sich die Vorwürfe von illegaler Grenzgewalt. Auch die Pandemie stellt uns vor neue existentielle Herausforderungen. Daher gilt es dieses zentrale Menschenrechtsinstrument auf allen Ebenen zu stärken. Dazu gehört auch ein intensivierter Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Praxis wie die heutige Tagung.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen, fordert Ernst-Dziedzic: „Ein ganz wesentlicher Schritt ist, dass die Europäische Union nun zügig ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag von Lissabon von 2007 nachkommt, und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitritt. Fakt ist, gerade in stürmischen Zeiten ist die Menschenrechtskonvention der sicherste Kompass, der uns den Weg zu Menschenrechten, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit weist. Daher: Auf einen bereichernden Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Praxis!“. Ein entsprechender Vier-Parteien-Antrag wurde am 21.April im Nationalrat mit breiter Zustimmung verabschiedet.
Die Universität Wien, das Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, und das Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte halten heute, pandemiebedingt nachträglich, eine Festtagung anlässlich des 70-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention. Eröffnet wird die Veranstaltung unter anderem durch Justizministerin Alma Zadic.
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