AK will bessere Gewährleistungsrechte – Chance für langlebigere Produkte nicht genutzt

Wien (OTS) – Als eine vertane Chance für stärkere Gewährleistungsrechte bewertet die AK den Gesetzesentwurf des Justizministeriums zum Gewährleistungsrecht. Damit werden zwei EU-Richtlinien – die Warenkauf-Richtlinie und die Digitale Inhalte-Richtlinie – umgesetzt. „Leider hat das Justizministerium die Möglichkeiten für langlebigere Produkte nicht genutzt“, sagt AK KonsumentInnenschützerin Gabriele Zgubic und fordert Nachbesserungen:
„Die durch die Richtlinien möglichen Spielräume sollen bei der Umsetzung voll ausgereizt werden.“

Rund 40.000 Beschwerden zur Gewährleistung bearbeiteten die AK-KonsumentenschützerInnen bundesweit im Jahr 2020. Schon allein aus diesem Grund sind die Verbesserungen, die diese EU Richtlinien vorsehen, sehr erfreulich: So wird die Frist für die Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben mit der Option für die Mitgliedsstaaten, diese auf zwei Jahre zu verlängern. Für „smarte“ Produkte, etwa Smartphone und Smart-TV und digitale Dienstleistungen wie Streamingdienste wird auch eine Software-Aktualisierungspflicht eingeführt. Positiv ist auch die Klarstellung, dass KonsumentInnen für eine Mangelerhebung – also der Prüfung, ob ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt – keine Kosten verrechnet werden dürfen.

Die Regierung hat zwar in ihrem Regierungsprogramm die „Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u. a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der Richtlinien Warenkauf und digitale Inhalte“ versprochen – aber leider mit diesem Gesetzesentwurf nicht gehalten. Der Grund:
Vermeidung einer Mehrbelastung von Unternehmen in der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Situation. „Ein schwaches Argument, denn auch KonsumentInnen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen und brauchen wirksame Schutzbestimmungen“, so Zgubic. Das Gesetz muss mit 1. Juli in Kraft treten und gilt ab Jänner 2022.

Auch eine aktuelle österreichweite Umfrage der AK mit der Uni Wien unter 600 KonsumentInnen zeigt: KonsumentInnen wollen langlebigere Produkte. So wünschen sich die Befragten bei Haushaltsgeräten eine lange Nutzungsdauer zwischen zehn und 20 Jahren. 86 Prozent befürworten sehr oder eher eine gesetzliche Garantie bzw. Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, 52 Prozent stehen einer Frist von zehn Jahren positiv gegenüber.

Die AK fordert, die möglichen Spielräume der Richtlinien auszureizen:
+ Verlängerung der Gewährleistungsfrist für langlebigere Waren auf mindestens fünf Jahre. Den Haltbarkeitserwartungen der KonsumentInnen muss durch entsprechend längere Gewährleistungsfristen Rechnung getragen werden, andernfalls bestünden bezüglich des objektiven Leistungskriteriums der Haltbarkeit mitunter gar keine Gewährleistungsrechte;
+ Zeigt sich ein Mangel erst nach zwei Jahren (versteckter Mangel), wie dies bei Haltbarkeitsmängel öfter der Fall ist, soll ab Kenntnis des Mangels noch ein Gewährleistungsanspruch bestehen;
+ Verlängerung der Beweislastumkehr von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre;
+ Rücktrittsrecht binnen 30 Tagen, wenn in diesem Zeitraum ein Mangel auftritt;
+ Eine Reparatur muss sofort durchgeführt werden; ist das nicht möglich, muss es ein Ersatzgerät geben, das Geld retouniert oder neue Ware ausgehändigt werden;
+ Mehr Haftung für den Hersteller: Damit nicht nur der Händler mit den Gewährleistungspflichten belastet ist, soll eine ergänzende Direkthaftung des Herstellers/Importeurs eingeführt werden;
+ Die Richtlinien sollen hauptsächlich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt werden, um Rechtsschutzlücken zu vermeiden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Arbeiterkammer Wien

ArbeiterkammerGewährleistungRechtVerbraucher
Comments (0)
Add Comment