Bundesrat gibt grünes Licht für Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen

Wien (PK) – Die Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen, die auch eine Voraussetzung für den von den Regierungsfraktionen angekündigten „Grünen Pass“ darstellt, wurde heute im zweiten Anlauf im Bundesrat mehrheitlich gebilligt. Das ursprüngliche Gesetzespaket scheiterte an den Mehrheitsverhältnissen in der Länderkammer.

Einstimmig genehmigt wurde die Ausweitung der Ausgabe auf zehn Gratis-Antigentests pro Monat durch die Apotheken für Versicherte ab 1. Juni sowie die Verlängerung der Bestimmung, wonach COVID-19-Tests in Apotheken durchgeführt werden können, bis 31. August 2021.

Mehrheitlich vom Bundesrat beschlossen wurden zudem die Regelung für Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen, die in Impfstraßen aushelfen. Künftig werden für diese Personen bis zu 1.000 € im Monat steuer- und abgabenfrei gestellt. Mit den ebenso mehrheitlich angenommenen Änderungen im Sozialversicherungsrecht soll zudem der Zugang zu kostenlosen Corona-Tests in ärztlichen Hausapotheken auch für Versicherte außerhalb des ASVG ermöglicht werden.

Die Kundmachung für die Novellierung des Tierärzte- und Tierärztekammergesetzes verzögert sich um acht Wochen, da der Antrag von ÖVP und Grünen, keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates einzulegen, keine Mehrheit im Bundesrat fand.

Geimpfte werden Getesteten und Genesenen gleichgestellt

Durch die heute beschlossenen Änderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes werden sich im Hinblick auf die ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte geimpfte Menschen Eintrittstests ersparen, wie etwa für den Besuch von Lokalen, von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie beim Friseur. Außerdem kann es per Verordnung in Zukunft zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsorten kommen. Voraussetzung dafür ist, dass wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts mit anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, zum Beispiel in Büros. Der Arbeitgeber muss dabei die Durchführung der Tests vor Ort oder außerhalb wie z.B. in Teststraßen ermöglichen. Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske zu tragen, entfällt.

Weiters können die Apotheken ab 1. Juni an jeden Versicherten zehn Gratis-Antigentests pro Monat – statt wie bisher fünf Stück -ausgeben. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-19-Tests in den Apotheken wird bis 31. August 2021 verlängert. Ein entsprechender Antrag der Regierungsparteien, womit vier Sozialversicherungsgesetze abgeändert werden, wurde vom Bundesrat einstimmig angenommen.

Die Vertreter der FPÖ nutzten die Debatte rund um die Gleichstellung von Geimpften zur Fundamentalkritik an der Arbeit der Bundesregierung. Markus Leinfellner (FPÖ/St) kritisierte, dass nur die „braven ÖsterreicherInnen“, die sich impfen oder testen lassen, ihre „Freiheit“ zurückbekommen würden. Anstatt der Impfung sollten mehr Mittel in die Erforschung von Medikamenten investiert werden. Mit ihrer Politik spalte die Bundesregierung die Bevölkerung und zwinge den Menschen die Impfung auf, ergänzte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Sein Fraktionskollege Johannes Hübner (FPÖ/W) verwies auf die USA, wo es seit Anfang 2021 in 22 Bundesstaaten zur kompletten Rücknahme der Corona-Maßnahmen gekommen sei. Trotzdem seien dort die Infektions- und Todeszahlen zurückgegangen.

Die VertreterInnen der Regierungsparteien sahen das anders. Durch das Testen gebe es keine Diskriminierung von Nicht-Geimpften, hielt Heike Eder (ÖVP/V) fest. Das Testen und Impfen sei zudem das „Um und Auf“, um aus der Krise zu kommen. Nur so könne man die geplanten Öffnungsschritte umsetzen. Österreich spiele in der Pandemiebekämpfung in der „Champions-League“ und man wolle nicht „in die Verlängerung gehen“, begrüßte Claudia Hauschildt-Buschberger die Maßnahmen der Bundesregierung. Mit aktuell über zwei Mio. zumindest einmal geimpften Menschen und etwa 600.000von COVID-19 genesenen Personen hoffe sie auf die sogenannte Herdenimmunität bis zum Sommer, so die Grünen-Mandatarin.

Es sei zu begrüßen, dass es nun gleiche Rechte für Geimpfte, Genesene und Getestete gebe, zeigte sich Ingo Appé (SPÖ/K) erfreut. Von Vorteil sei außerdem, dass geimpfte Menschen keine Testressourcen blockieren würden. Appé betonte jedoch, dass der heute von der SPÖ mitgetragene Beschluss keine Zustimmung zum geplanten „Grünen Pass“ bedeute. Hier brauche es noch die nötige Abstimmung der Details. Etwa seien mit einer rein digitalen Lösung ältere Bevölkerungsgruppen überfordert.

Auch Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) signalisierte Unterstützung seitens der NEOS. Die Gleichstellung von Geimpften sei wichtig, der Gesundheitsminister bekomme zudem weitreichende Verordnungsermächtigungen, mit denen er behutsam umgehen müsse. Was den „Grünen Pass“ betrifft, gab der NEOS-Mandatar unter anderem zu bedenken, dass der Datenschutz einzuhalten sei und eine Verknüpfung der Daten im Rahmen von ELGA die bessere Lösung wäre. Zudem stelle sich die Frage, in wie weit eine eigene österreichische Lösung nötig sei, wenn es wenige Wochen später zu einer europäischen Lösung kommen werde.

Aufwandsentschädigungen für ImpfhelferInnen bis zu 1.000 € abgabenfrei, kostenlose Antigen-Tests in ärztlichen Hausapotheken gesichert

Durch die Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes werden Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen künftig bis zu 1.000 € im Monat steuer- und abgabenfrei gestellt. Auch auf die Ausgleichszulage, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe sollen derartige Entschädigungen nicht angerechnet werden. Damit sichergestellt werde, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2021 bis Ende Juni. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen. Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für coronabedingte Zusatzausgaben aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von Juni bis September 2021 verlängert. Vom Bund abgegolten werden etwa Kosten für Schutzausrüstungen, die Betreuung der Hotline 1450 und für COVID-19-Teststraßen. Klargestellt wird außerdem, dass die Länder die Kosten für die Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen vom Bund ersetzt bekommen.

Zudem wird die bisher nur im ASVG verankerte kostenlose COVID-19-Testmöglichkeit bei HausärztInnen mit angeschlossener Hausapotheke nun auch in anderen Sozialversicherungsgesetzen (BSVG, GSVG, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) nachvollzogen. Die Regelungen treten rückwirkend mit 1. April in Kraft.

Die Gleichstellung bei den Aufwandsentschädigungen der Freiwilligen in den Impfstraßen gegenüber jenen in den Teststraßen sei wesentlich, da diese nicht ohne die HelferInnen funktionieren würden, betonten Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sowie Johanna Miesenberger (ÖVP/O). Die kostenlosen Tests bei den HausärztInnen mit Hausapotheken seien ein weiteres niederschwelliges Angebot, um vor allem für asymptomatische ältere Menschen in ländlichen Regionen das engmaschige Netz für Tests weiter auszubauen, so Miesenberger. Dies betrifft laut Hauschildt-Buschberger österreichweit rund 900 HausärztInnen. Andrea Holzner (ÖVP/O) wies auf die Bedeutung des Impffortschritts und der Testmöglichkeiten hin, um an den für Mitte Mai angedachten Öffnungsschritten festhalten zu können.

David Egger (SPÖ/S) signalisierte seitens der SPÖ Zustimmung zu den vorliegenden Punkten. Egger hob die Abgeltung für die Kosten von Gemeinden und Bundesländern durch den Bund etwa für Schutzausrüstungen, die Betreuung der Hotline 1450 und für COVID-19-Teststraßen hervor. Auch für die Impfstraßen werde es künftig finanzielle Mittel seitens des Bundes brauchen.

Die FPÖ werde der Ungleichstellung von „tausenden Ehrenamtlichen“ in anderen Bereichen nicht zustimmen, hob Thomas Schererbauer (FPÖ/O) hervor. Diese würden für ihre Arbeit „keinen Cent“ erhalten. Zudem sei eine steuerfreie Aufwandsentschädigung bei einer gleichzeitig angedachten Nulllohnrunde im Gesundheitsbereich unverständlich.

Weitere Beschlüsse: Aufstockung der Notstandshilfe, Überbrückungsfonds für KünstlerInnen, EU-Jahresvorschau

Grünes Licht von der Länderkammer gab es für die coronabedingte Aufstockung der Notstandshilfe für die Monate April, Mai und Juni auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Schon von Mitte März 2020 bis Ende März 2021 hatte eine derartige Regelung gegolten.

Zwei FPÖ-Entschließungsanträge sowie eine der SPÖ-Initiative blieben bei der Abstimmung in der Minderheit. Die FPÖ forderte eine „Aktion 100.000 gegen Corona-Langzeitarbeitslosigkeit“ sowie eine Überprüfung des „gesundheitsgefährdenden Ethylenoxids in Corona-Teststäbchen, in Mund-Nasen-Schutzmasken sowie in Desinfektionsmitteln“ durch den Gesundheitsminister sicherzustellen. Die SPÖ setzte sich für eine „Aktion 40.000“ zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ein.

Keinen Einspruch erhob die Länderkammer in der weiteren Debatte gegen die Änderungen des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen, bei denen es primär um eine Erhöhung der dafür vorgesehenen Mittel von 120 Mio. € auf 140 Mio. € ging.

Außerdem wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend betreffend EU-Jahresvorschau 2021 mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Ein dazu eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Rettung von 8.000 Arbeitsplätzen bei MAN in Steyr blieb in der Minderheit. (Fortsetzung Bundesrat) med/sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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