Aus der Traum – Österreich tritt einen Rückzug am Meer an?

Gössendorf (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) – Abschied

Der Binnenstaat Österreich verfügt auch heute noch über Reedereien in der Fluss- und Hochseeschifffahrt – aber seit 2012 fahren keine kommerziellen Hochseeschiffe mehr unter österreichischer Flagge. Der Traum ist ausgeträumt – jetzt wird die zurückgerudert.

Meer-Küste

Der Binnenstaat Österreich verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss, daher ist ein Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur selbständigen Führung von Jachten auf See nicht zwingend vorgeschrieben.

Ein internationales Abkommen für Befähigungsausweise – Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See – gibt es nicht, es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Fragwürdig

Zur selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate ausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und können von den Küstenstaaten akzeptiert werden.

Angepasst

Österreich hat im Jahre 2012 sein Seeschifffahrtsrecht den Gegebenheiten angepasst. Es können nur mehr kleinere Jachten (Fahrzeuge, die für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt sind, mit einer Länge bis zu 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 BRZ) eine österreichische Zulassung und das Recht zur Führung der österreichischen Flagge erlangen. Auch das in erster Linie auf privater Initiative basierende System zur Erlangung von Befähigungsausweisen für die selbständige Führung von Jachten auf See beschränkt sich auf diese Fahrzeugart.

Funken

Funker-Zeugnisgesetz

Österreichische Luftfahrzeug-, See- und Binnenschiffsfunkstellen, Boden-, Küsten- und Uferfunkstellen dürfen nur betrieben werden, wenn der Funkdienst von einer Person ausgeübt wird, die Inhaber der entsprechenden von der Fernmeldebehörde ausgestellten Berechtigung ist oder die Inhaber eines anerkannten ausländischen Zeugnisses sind.

Vermessen

Bei Sportbooten unter 24 m Länge kann auch eine vereinfachte Vermessung durchgeführt werden; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Unterstützt durch Zeichnungen, Informationen des Antragstellers und Angaben von Sportbooten des gleichen Serientyps wird ein zweisprachiger Schiffsmessbrief ausgestellt, der außerdem noch andere Identitätsmerkmale wie Baunummer, Baustoff, Motortyp, Leistung und Motorseriennummern enthält. Dieser Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.

Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln vermessen werden, die dann auch die Brutto-und Nettoraumzahl (BRZ/NRZ) ausweist.

Bei Sportbooten von 24 m Länge und mehr wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Sportboote erhalten einen Internationalen Schiffsmessbrief, der zusätzlich zu den oben genannten Angaben die exakte Größe des Sportbootes in Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ/NRZ) ausweist.

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