Blümel-Plan findet große Zustimmung des Handels

Wien (OTS) – Ausländische Onlinehändler, die ihre Waren direkt an österreichische Konsumenten liefern, zahlen in Österreich keine Ertragsteuern. Sie unterliegen stattdessen der – oft geringeren – Steuerpflicht im Heimatland. Die Folge ist ein ungerechtfertigter Wettbewerbsnachteil für österreichische Anbieter. Die Coronakrise hat dieses Ungleichgewicht noch weiter verstärkt.

„Wir freuen uns, dass Finanzminister Blümel diesem unfairen Match nicht weiter zusehen will und auf eine gerechte Besteuerung internationaler Konzerne drängt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Ein Mindestertragsteuersatz von 21 % würde im Wesentlichen das Ende von Steueroasen bedeuten, in die Gewinne derzeit zum Nachteil des österreichischen Handels verschoben werden können. „Wie die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich schon seit Jahren aufzeigt, kann fairer Wettbewerb alleine auf EU-Ebene nicht erreicht werden. Es ist daher goldrichtig, eine globale Lösung anzustreben“, ist Trefelik überzeugt.

Gelingt es, den Aktionsplan umzusetzen, den die OECD schon im Jahr 2015 ins Leben gerufen hat, würde auch die Digitalsteuer entbehrlich. Diese Abgabe soll zwar einer Verbesserung der Wettbewerbssituation dienen, kann aber meistens von den internationalen Marktplätzen auf die dort eingemieteten österreichischen Anbieter überwälzt werden.

„Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig unsere langjährige Forderung ist, das Gewinnsteuerniveau global zu vereinheitlichen“, unterstreicht Trefelik nochmals die Dringlichkeit einer Einigung auf internationaler Ebene. (PWK 220/NS)

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