Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: „Frauen wollen nur, dass es endlich aufhört!“

Wien (OTS) – 96 Prozent der von sexueller Belästigung Betroffenen, die sich an die GAW wenden, sind weiblich, 95 Prozent der mutmaßlichen Belästiger_innen sind männlich. Die GAW setzt neben der vertraulichen und kostenlosen Beratung und Unterstützung von Betroffenen auch auf Schulungen von Unternehmen.

Anfragen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft betreffen immer noch am häufigsten sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz. Daran hat auch Corona nichts geändert. Vielmehr begünstigen die Verlagerung des Arbeitsplatzes in den privaten Bereich, die Verkleinerung von Teams und die Sorge um den Arbeitsplatz derartige Übergriffe. „Corona ist auch hierfür ein Brennglas. Sexuelle Belästigung ist ein Machtübergriff und spiegelt hierarchische Geschlechterverhältnisse im Erwerbsleben wider“, erklärt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. „Niemand sollte denken: ‚Ich dachte, so läuft es eben!‘, denn in Österreich gibt es ein Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung.“

Beispiele aus dem Beratungsalltag spiegeln Problemdimensionen wider
Unerwünschte private Einladungen von Vorgesetzten, die Mitarbeiter_innen schwer ausschlagen können, abwertende Aussagen das Geschlecht betreffend, sexistische Beschimpfungen bis hin zu körperlichen Übergriffen – die Beispiele aus dem Beratungsalltag der GAW zeigen, wie vielfältig sexuelle Belästigung und Diskriminierung sind.

Betroffene berichten auch davon, dass sie in Arbeitssituationen unpassend bis demütigend auf ihr Aussehen angesprochen werden. Solche Handlungen verweisen Frauen auf ihren vermeintlichen Platz. Ihnen wird dadurch nicht mehr auf Augenhöhe begegnet, Frauen werden auf körperliche Attribute reduziert. Die fachliche Kompetenz wird ausgeblendet und verliert an Bedeutung.

Jede und jeder hat ein Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung
In Österreich schützt das Gleichbehandlungsgesetz vor sexuellen Belästigungen. Sollte es zu einem Gesetzesverstoß kommen, können sich Betroffene an die staatliche Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, welche vertrauliche und kostenlose Beratung anbietet – auch für Arbeitgeber_innen, denn diese sind per Gesetz verpflichtet, Beschäftigte vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Die GAW hat neben Schulungen auch einen Leitfaden für Unternehmen für das richtige Verhalten bei Vorfällen zu sexueller Belästigung erarbeitet.

„Klar ist, dass oft genau die machtvollen Personen im Unternehmen belästigen, die Betroffenen fühlen sich ausgeliefert und fürchten um ihren Arbeitsplatz. Arbeitgeber_innen können präventiv tätig werden und einen Beitrag zu einer diskriminierungsfreien Kultur im Unternehmen leisten, was die Anfragen von Unternehmen an die GAW zeigen“, erläutert Konstatzky abschließend.

Über die Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Ihre Expert_innen beraten und unterstützen diskriminierte Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung, informieren und sensibilisieren in den Themenbereichen Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung und betreiben initiativ und aktiv die Weiterentwicklung der rechtlichen Standards. Neben der Zentrale in Wien hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft vier Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck und berät österreichweit unter der gebührenfreien Hotline 0800 206 119.

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