GLOBAL 2000 begrüßt verbindlichen Ausbau des Mehrwegangebots in AWG-Novelle – Nachschärfungen notwendig

Wien (OTS) – Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt den heute präsentierten Begutachtungsentwurf für die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle (kurz AWG-Novelle) mit verbindlichen Mehrwegquoten des Bundesministerium für Klimaschutz, sieht aber auch dringenden Nachschärfungs- und Handlungsbedarf. Im Entwurf werden die notwendigen Grundpfeiler für den Ausbau von Mehrweggetränkeverpackungen festgelegt. Dennoch ist ein Pfandsystem für Plastikflaschen und Dosen weiterhin in der Warteschleife, denn die Verordnung dafür fehlt nach wie vor.

Daher kann die AWG-Novelle für GLOBAL 2000 nur ein erster Schritt sein: „Mehrwegquoten ohne Einwegpfandsystem ist wie ein Haus ohne Eingangstüre. Man kann zwar auch über das Fenster einsteigen, aber auf Dauer wird es äußerst mühsam. So ist es auch bei Getränken:
Einwegpfand ist eine wichtige Basis für den Mehrwegausbau und es ist dringend notwendig, beides gemeinsam umzusetzen“, so Lena Steger, Ressourcensprecherin bei GLOBAL 2000 und weiter „Internationale Beispiele zeigen, dass bei richtiger Ausgestaltung die umweltschonendere Mehrwegverpackung durch ein Einwegpfand am besten gestützt wird. Denn so kann flächendeckend ein einheitliches, gut verständliches und faires System geschaffen werden. Nicht zuletzt deshalb ist unser Nachbarland Deutschland mit 42 Prozent nach wie vor weltweiter Spitzenreiter beim Mehrwegangebot.“

GLOBAL 2000-Kampagne „Pfand drauf! – Stoppt den Einwegmüll“ trägt unreife Früchte

Seit Mai 2020 hat sich GLOBAL 2000 in der groß angelegten Kampagne „Pfand drauf! – Stoppt den Einwegmüll“ für den verbindlichen Ausbau von Mehrweg in Kombination mit einem Einwegpfandsystem eingesetzt. Nun sieht der Ministerialentwurf vor, dass bis zum Jahr 2024 die einzelnen Lebensmitteleinzelhändler mit über 400 Quadratmeter Verkaufsfläche angewiesen sind, in ihrem Sortiment Mehrweg anzubieten. Hervorzuheben ist, dass Österreich damit europaweit als erstes Land verbindliche Mehrwegquoten im Gesetz verankert hat. „Mit dem künftigen Angebot von Mehrweg für verschiedene Getränkearten können sich Konsument*innen endlich auch beim Genuss von Orangensaft, Limo oder alkoholfreien Getränken für die umweltfreundlichere Mehrwegflasche entscheiden. Das ist ein Erfolg!“ freut sich Steger. „Endlich trägt unsere Kampagne Früchte, auch wenn diese noch unreif sind. Denn nicht ohne Grund fordern wir zusätzlich zu den verbindlichen Mehrwegquoten auch ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen.“

Positiv zu bewerten ist auch die Kennzeichnungspflicht für EINWEG und MEHRWEG am Getränkeregal für eine klare Unterscheidbarkeit – auch wenn die Kennzeichnung direkt auf der Verpackung noch besser verständlich für Konsument*innen wäre.

Auch die Reduktion von Einwegkunststoff-Verpackungen bis zum Jahr 2025 um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 ist erfreulich. Ein großer Wermutstropfen hingegen ist, dass die Mehrwegquoten deutlich niedriger ausgefallen sind, als ursprünglich im [„3-Punkte-Plan gegen die Plastikflut“]
(https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20200907_3punkteplan.
html) von Bundesministerin Leonore Gewessler letzten September angekündigt wurde. Die Umweltschutzorganisation vermisst auch einen langfristigen Stufenplan – wie ursprünglich angekündigt – zum Ausbau von Mehrweg bis 2030, der über die nächsten Jahre echter Kreislaufwirtschaft den Weg ebnen sollte und den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit geben würde. Hier fordert GLOBAL 2000 Nachschärfungen und ambitionierte langfristige Ziele.

Pfandsystem und mehr Tempo bei Umsetzung der EU-Einwegplastikrichtlinie nötig

In der AWG-Novelle werden das EU-Kreislaufwirtschaftspaket und die EU-Einwegplastikrichtlinie umgesetzt. Ursprünglich hätte das EU-Kreislaufwirtschaftspakets bereits bis 5. Juli 2020 mit der AWG-Novelle in Österreich umgesetzt werden müssen und die Frist für die Umsetzung der Einwegplastikrichtlinie läuft am 3. Juli 2021 aus. Deshalb ist hier Tempo in der Umsetzung gefordert, um Strafzahlungen für Österreich zu vermeiden.

Artikel 9 der Einwegplastikrichtlinie verlangt, dass alle Plastikflaschen, die in Österreich jährlich auf den Markt kommen, bis 2029 zumindest zu 90 Prozent getrennt und zum Zwecke des Recyclings gesammelt werden. Faktisch führt dadurch kein Weg an einem Pfandsystem vorbei. Für die Einführung eines Einwegpfandsystems gäbe es im Abfallwirtschaftsgesetz bereits eine Verordnungsermächtigung für die Einhebung eines Pfandbetrags. In einer zusätzlichen Verordnung sollten nun die Details zur Ausgestaltung des Pfandsystems festgelegt werden. Hier sieht GLOBAL 2000 nun auch dringenden Handlungsbedarf, diese Verordnung schnellstmöglich auf Schiene zu bringen.

GLOBAL 2000 wird die weiteren Inhalte der AWG-Novelle analysieren und während der sechswöchigen Begutachtungszeit eine Stellungnahme einbringen.

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