U-Ausschuss – Krainer: Verdacht liegt nahe, dass ÖVP Online-Glücksspiel-Lizenzen lange vor 2027 versteigern wollte

Wien (OTS/SK) – Der Ibiza-Untersuchungsausschuss befasst sich – unter vielem anderen – mit der unter Türkis-Blau geplanten und vorbereiteten Änderung im Glücksspielbereich. Wie der Ausschuss gezeigt hat, war das Thema zwar nominell dem FPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium, Hubert Fuchs, zugeordnet, betrieben wurden die Änderungen im Glücksspielgesetz aber vom ÖVP-geführten Ministerkabinett. Jan Krainer, der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, sagt, die Akten und Unterlagen zeigen, „dass der ÖVP zwei Punkte besonders wichtig waren: Das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien aufheben und die Neuvergabe von Online-Glücksspiel-Lizenzen. Für den Glücksspielkonzern Novomatic wäre das wie Weihnachten und Ostern zusammen gewesen.“ Und: Für Krainer liegt der Verdacht nahe, „dass die ÖVP keineswegs bis 2027 warten wollte mit der Versteigerung von Online-Glücksspiel-Lizenzen“. ****

Ein zentrales Argument der ÖVP und von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss – darunter Harald Neumann und Stefan Krenn von Novomatic, Eva S., eine Mitarbeiterin des Kabinetts von Löger, und der Löger Kabinettschef Thomas Schmid -, warum die Online-Lizenzen gar kein Thema sein können, war der Hinweis darauf, dass die bestehende eine Online-Lizenz bis 2027 vergeben sei und dass sich bis dahin gar nichts ändern könne.

„Dieses Argument ist zerbröselt“, sagt Krainer. Denn wie die „Kronenzeitung“ am Samstag berichtet, ist die Online-Lizenz, die derzeit die CASAG-Tochter Österreichische Lotterien innehat, jederzeit kündbar durch den Lizenzgeber, also durch das Finanzministerium. Auch wenn man einen Vertrauensschutz einrechnete, wäre eine Neuvergabe von der Online-Glücksspiel-Lizenz – mit einer entsprechenden Novelle des Glücksspielgesetzes – sehr viel früher als 2027 möglich.

„Mit diesem Hintergrund sehen wir, wie die ÖVP im Kabinett von Finanzminister Löger von Anfang an daran gearbeitet hat, eine für die Novomatic günstige Gesetzesänderung vorzubereiten“, sagt Krainer. Er verweist darauf, dass ursprünglich ein internes Arbeitspapier der Glücksspielabteilung im BMF mit Zielen und Nicht-Zielen einer möglichen Novelle des Glücksspielgesetzes existiert hat. Das wurde vom Kabinett des Finanzministers grundlegend überarbeitet, so dass letztlich die ursprünglichen Nicht-Ziele zu ausdrücklichen Zielen wurden.

Aus dem Nicht-Ziel Aufhebung des Verbots des kleinen Glücksspiels wurde ein Ziel. Die ÖVP wollte den Ländern die Kompetenz für das kleine Glücksspiel wegnehmen und damit auch die Möglichkeit, das kleine Glücksspiel zu verbieten, und alles einer Bundeskompetenz unterordnen, die bundesweit das kleine Glücksspiel zugelassen hätte. Und: Aus dem Nicht-Ziel Änderung bei der Online-Lizenz wurde das Ziel „Versteigerung von Online-Glücksspielkonzessionen“. Das Ganze steht im von Kabinett überarbeiteten BMF-Papier unter dem Titel „Glücksspielregulierung Neu – Zukunftsmodell 2020“.(Schluss) wf/up

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