WKÖ: Härtefall-Fonds als Akuthilfe für Selbständige auf insgesamt 15 Monate verlängert

Wien (OTS) – Mit heute, Freitag, 16.4.2021, startet die neue Einreichung auf eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das 13. „Corona-Monat“ (von 16. März bis 15. April). Eine Beantragung ist ab sofort über [wko.at/haertefall-fonds]
(https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html?shorturl=wk
oat_haertefall-fonds) möglich.

Erfreulich ist aus Sicht der Wirtschaftskammer, dass wie angekündigt, die Akuthilfe für Selbständige von ursprünglich 12 auf insgesamt 15 Monate verlängert wurde. Die Antragstellung ist damit bis einschließlich 31.07.2021 möglich. Die WKÖ hatte sich für diese Nachbesserungen im Sinne der heimischen Selbständigen eingesetzt.

Bis dato wurde im Zuge der Auszahlungen aus dem Härtefall-Fonds ein Fördervolumen von rund 1,4 Mrd. Euro an mehr als 218.000 Unternehmerinnen und Unternehmer ausbezahlt. Mit dem neuen Zusatzbonus erhalten Berechtigte nun zusätzlich 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum, also maximal 1.500 Euro. Diese Mittel werden – zusätzlich zum Comeback-Bonus – ab 1. Juni 2021 automatisiert ausgezahlt, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.

Auch bei der Anspruchsberechtigung für Neugründer konnte die WKÖ eine Verbesserung erreichen: Die Frist für das Gründungsdatum wird von 15.3.2020 auf 31.10.2020 verschoben.

Die Eckpunkte zur neuen Richtlinie des Härtefall-Fonds finden Sie hier:
[https://news.wko.at/news/oesterreich/Haertefall-Fonds:-Was-ist-neu,-was-ist-zu-beachten-.html]
(https://news.wko.at/news/oesterreich/Haertefall-Fonds:-Was-ist-neu,-was-ist-zu-beachten-.html)

Gleichzeitig ist unter wko.at/corona-unterstuetzungen eine Übersicht über alle Maßnahmen zu finden bzw können im Online-Ratgeber Informationen zu spezifischen Unterstützungsleistungen abgefragt werden. (PWK183/us)

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