Volkshilfe Sacher zu Kindeswohlkommission: Nicht nur das humanitäre Bleiberecht in den Fokus nehmen

Wien (OTS) – Die Republik Österreich hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, die Rechte von Kindern werden in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes geschützt. Daraus ergibt sich, dass das Kindeswohl im gesamten staatlichen Handeln zu berücksichtigen ist. Nach den skandalösen Abschiebungen von Kindern, die in Österreich aufgewachsen sind, hat die Volkshilfe die Einrichtung der Kindeswohlkommission begrüßt.

„In ihrem gestrigen ZiB2 Interview hat die Vorsitzende der Kindeswohlkommission Irmgard Griss einige Fakten genannt, die schon sehr lange bekannt sind. Klar ist, dass es auch gesetzlich Änderungen brauchen wird, um das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht verfassungsgemäß sicher zu stellen. Und auch im Vollzug gilt es, überprüfbare Maßnahmen zu setzen, um das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen“, nimmt der Präsident der Volkshilfe Österreich Ewald Sacher Stellung.

„Für die Arbeit der Kommission ist es auch wichtig“, so Sacher, „dass nicht nur das humanitäre Bleiberecht und die Einbindung der lokalen Ebene Thema ist. Das Kindeswohl muss im gesamten Verfahren berücksichtigt werden und bei allen Verfahrensschritten immer wieder neu geprüft werden.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Volkshilfe Österreich

AsylGrissKindeswohlkommissionSacherVolkshilfe
Comments (0)
Add Comment