Wien (OTS) – „Die Wochenzeitung Falter wurde heute vom Handelsgericht Wien verurteilt und muss die falschen Behauptungen gegenüber der Volkspartei, die im Falter erschienen waren, widerrufen“, erklärt der Generalsekretär der neuen Volkspartei, Axel Melchior.
Konkret muss der Falter die Behauptung „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ in Hinkunft unterlassen, widerrufen und veröffentlichen.
„Das Gerichtsurteil bedeutet einen Sieg der Volkspartei im Gerichtsverfahren. Ein zweiter Teil, wegen dem die Volkspartei den Falter geklagt hatte, wurde lediglich deswegen abgewiesen, weil das Gericht der Meinung ist, es handle sich um zulässige Wertungen und keine erwiesenen Tatsachen“, so Melchior abschließend.
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