Wien (OTS) – Immer mehr Bäuerinnen und Bauern – vor allem in der Direktvermarktung – wollen zum Wohl der Tiere gezielt auf eine Schlachtung am Hof setzen. Unter Einhaltung der hohen österreichischen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandards soll künftig die Schlachtung von Rindern, Schafen, Schweinen oder auch Geflügel auch in mobilen Schlachtboxen oder im gewohnten Lebensumfeld der Tiere möglich sein. Diesbezügliche Initiativen sollen auf Bundesebene weiter gefördert und unterstützt werden, begrüßen ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser und ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl den heutigen entsprechenden Antrag im Nationalrat, der einstimmig beschlossen wurde.
„Gerade vonseiten vieler kleiner Bauernfamilien und Direktvermarkter im gesamten Bundesgebiet besteht der Wunsch nach einer praxistauglichen Regelung sowie einer Förderung für eine tiergerechte, mobile Schlachtung in der gewohnten Umgebung“, unterstreicht Strasser. Dem hohen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandard Österreichs sei dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Ziel, das Tierwohl in der Nutztierhaltung und -schlachtung zu erhöhen, sowie die bäuerliche Vermarktung mittels angepasster Hygieneauflagen und Kontrollvorschriften für Kleinbetriebe (Schlachtung, Lagerung, Weiterverarbeitung) zu stärken.
„Wir vermeiden damit Tiertransporte, schaffen mehr Tierwohl und verbessern die Einkommensmöglichkeiten für unsere Bauernfamilien“, so Eßl. Der Einsatz dieser (teil-)mobilen Schlachtboxen sollte daher auch „gezielt gefördert werden“, wird sich Eßl dafür einsetzen, dass diese in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ihre Berücksichtigung finden. Zudem braucht es für die Stärkung der bäuerlichen Vermarktung noch rechtliche Klarstellungen etwa bei der überbetrieblichen Nutzung. (Schluss)
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