Regierung folgt NIG-Empfehlung für mRNA-Impfstoffe: Impf-Intervall verlängern, 2-3 Wochen Zeit gewinnen, mehr Menschen schneller impfen

Wien (OTS) – Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Situation in der Pandemie empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG), die Impfintervalle bei den beiden verfügbaren mRNA-Impfstoffen auszudehnen: Die Zweitimpfung der Vakzine soll künftig einheitlich in der 6. Woche nach erfolgter Erstimpfung stattfinden. Bisher wurde die 2. Dosis des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer nach 3 Wochen verabreicht, jene von Moderna nach 4 Wochen. Ab dem 22. Tag nach der 1. Dosis ist bei allen verfügbaren Impfstoffen mit Beginn einer gewissen Schutzwirkung zu rechnen. Derzeit bereits vereinbarte Impftermine sollen nicht verschoben werden.

Bundeskanzler Sebastian Kurz: „Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wird den Impffortschritt weiter beschleunigen. Gerade jetzt ist entscheidend, dass jede Impfdosis, die in unser Land kommt, am effizientesten eingesetzt wird. Durch die größeren Impfintervalle können wir in den nächsten Wochen noch mehr Personen mit einer ersten Impfung gegen Corona versorgen.“

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Wir nehmen die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums an und werden künftig das Intervall bei mRNA-Impfstoffen verlängern, sodass die 2. Dosis in der 6. Woche nach Erstimpfung erfolgt. Dadurch bekommen wir einen Zeitgewinn von 2 bis 3 Wochen, in denen wir zahlreiche weitere Menschen gemäß COVID-19-Impfplan impfen und somit vor schweren Verläufen schützen können. Denn bereits drei Wochen nach der Verabreichung der 1. Dosis ist laut Nationalem Impfgremium eine Schutzwirkung der Impfung zu erwarten.“

Verwurf unbedingt vermeiden

Die derzeitige epidemiologische Situation erfordert, dass möglichst schnell möglichst viele Menschen in Österreich gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei soll der COVID-19-Impfplan des BMSGPK eingehalten werden. Gegebenenfalls übrige Impfdosen sollen raschest möglich verimpft werden, auch wenn dies in Einzelfällen bedeutet, dass Impfstoffe an Menschen verimpft werden, die nicht in die zum jeweiligen Zeitpunkt zu impfende Zielgruppe fallen. Ein Verwurf von Impfstoffen muss in jedem Fall und unbedingt vermieden werden. Impfdosen sollen auch dann verimpft werden, wenn in Einzelfällen keine zweite Dosis von der betroffenen Impfstelle bereitgestellt werden kann. Es wird daran gearbeitet, dass Zweitdosen für einmal geimpfte Personen in einem angemessenen Impfabstand auch an anderen Impfstellen gewährleistet werden können.

Änderung bei Kontaktpersonenmanagement für geimpfte Menschen

Die Impfung bietet nach derzeitigem Wissensstand einen Individualschutz. Zudem haben COVID-19-Impfungen in jüngsten Untersuchungen aber auch einen transmissionsreduzierenden Effekt und bei Personen mit Impfdurchbrüchen eine reduzierte Viruslast erkennen lassen. Dieser Effekt ist noch nicht letztgültig quantifizierbar und dürfte auch vom Impfstoff sowie von der infizierenden SARS-CoV-2-Variante abhängig sein.

Auch Personen, die eine symptomatische SARS-CoV2-Infektion durchgemacht haben, können zwar re-infizierbar sein (dies könnte insbesondere auf Virusvarianten zutreffen). Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sie in der epidemiologischen Infektionskette keine wesentliche Rolle spielen.

Personen, die mit einem zugelassenen COVID-19-Impfstoff entsprechend der Empfehlung ordnungsgemäß versorgt wurden, sind in Bezug auf ihre Rolle zur Verbreitung von SARS-CoV-2 daher jenen Personen gleichzustellen, die innerhalb der vergangenen 6 Monate eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben. Diese Änderung findet nun auch Eingang in die entsprechende Klassifizierung des Kontaktpersonenmanagements: „Geimpfte Kontaktpersonen können in folgendem Zeitfenster als Kontaktperson der Kategorie II eingestuft werden: Ab dem 22. Tag nach der 1. Dosis bis 6 Monate nach der 2. Dosis. Die 2. Dosis muss dabei in Abhängigkeit von Impfstoff und Fachinformation erfolgen, um eine dauerhafte Schutzwirkung zu gewährleisten. Die betroffenen Personen sollen angewiesen werden, Infektions-Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten, und zusätzlich eine FFP2-Maske außerhalb des privaten Wohnbereichs zu tragen.“

[Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen:
Kontaktpersonennachverfolgung (PDF, 258 KB)]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:0606b9e2-72f6-4589-9816-210
7c7c46e7f/Beh%C3%B6rdliche%20Vorgangsweise%20bei%20SARS-CoV-2%20Konta ktpersonen%20Kontaktpersonennachverfolgung_240321.pdf)

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