Familienausschuss: Sozialhilfehaushalte sollen weitere Einmalzahlung in der Höhe von 200 € pro Kind erhalten

Wien (PK) – Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise sollen Familien, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, heuer eine weitere Einmalzahlung in der Höhe von 200 € erhalten. Ein dementsprechender Initiativantrag der Koalitionsparteien wurde im heutigen Ausschuss für Familie und Jugend einstimmig angenommen. Zudem sollen zusätzliche Mittel für besonders vulnerable Personengruppen, damit sind vor allem Alleinerziehende gemeint, sowie zur weiteren Aufstockung des Familienhärteausgleichs zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 76 Mio. €. Eine Härtefallregelung empfiehlt der Familienausschuss außerdem für FamilienbeihilfebezieherInnen, wofür insgesamt 102 Mio. € im COVID-19-Krisenbewältigungsfonds reserviert werden sollen. Wer in den letzten zwölf Monaten zu Unrecht Familienbeihilfe weiterbezogen hat, obwohl der Anspruch inzwischen erloschen ist, soll diese nicht zurückzahlen müssen. Im Ausschuss gab es dafür breite Zustimmung von allen Fraktionen. FPÖ und NEOS kritisierten jedoch die Regelungen bei der Familienbeihilfe, die SPÖ ortet weiterhin Handlungsbedarf bei den Richtlinien des Familienhärtefonds.

Durch ÖVP und Grüne mehrheitlich abgelehnt wurden drei Entschließungsanträge von SPÖ, FPÖ und den NEOS, die eine Reform des Corona-Familienhärtefonds einfordern. Mit dem auf den Weg gebrachten Familienpaket seien die Forderungen der Opposition bereits erfüllt worden, argumentieren die Regierungsparteien.

Außerdem stellte Bundesministerin Susanne Raab die EU-Vorschau 2021 ihres Ressorts für die Bereiche Familie und Jugend vor. Da Raab das erste Mal in ihrer Funktion als Familien- und Jugendministerin im Ausschuss anwesend war, nutzten die Abgeordneten die Möglichkeit zu einem umfassenden Austausch mit der Ministerin.

Weitere 76 Mio. € sollen für Familien und Alleinerziehende zur Verfügung stehen, Ausgleich von Härten bei Bezug der Familienbeihilfe

Aufgrund des Fortdauerns der Pandemie will die Regierung einkommensschwache Familien und besonders vulnerable Personengruppen mit zusätzlichen 26 Mio. € unterstützen. Laut dem dafür von ÖVP und Grünen eingebrachten Initiativantrag (1343/A) sind 14 Mio. € für Eltern, die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen, vorgesehen, wobei bis zu 200 € pro Kind ausbezahlt werden können. Mit den restlichen 12 Mio. € sollen Projekte für besonders vulnerable Personengruppen, vor allem Alleinerziehende, gefördert werden. Neben der Änderung des COVID-19-Gesetzes-Armut soll auch das Familienlastenausgleichsgesetz novelliert werden. Darin enthalten ist eine weitere Aufstockung des Familienhärteausgleichs um 50 Mio. €. Außerdem sollen mögliche Härten in Bezug auf Familienbeihilfenansprüche abgefedert werden.

Aufgrund der durch die COVID-19-Krise entstandenen administrativen Schwierigkeiten konnten Anspruchsüberprüfungen für die Familienbeihilfe nicht im üblichen Ausmaß stattfinden. Wer in den letzten zwölf Monaten zu Unrecht Familienbeihilfe weiterbezogen hat, obwohl der Anspruch inzwischen erloschen ist, soll diese nicht zurückzahlen müssen. Die finanziellen Auswirkungen könne man nur grob schätzen, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Es werden dafür jedenfalls Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der Höhe von maximal 102 Mio. € reserviert.

Mit dem vorliegenden Familienpaket habe Ministerin Raab anerkannt, dass sich aktuell viele Familien in einer schwierigen Lage befinden würden, erklärte Michael Bernhard (NEOS). Deshalb werde seine Fraktion dem Initiativantrag zustimmen. Kritisch sah Bernhard jedoch die geplanten Regelungen bei der Familienbeihilfe. Es sei unverständlich, warum davon alle BezieherInnen profitieren würden und nicht nur jene Familien, die es wirtschaftlich am meisten brauchen würden. Dem konnten sich auch die FPÖ-Mandatarinnen Rosa Ecker und Edith Mühlberghuber anschließen. Sie begrüßten zwar die im Paket getroffenen Maßnahmen, erachteten jedoch die Erleichterungen bei der Familienbeihilfe als problematisch, da es zur Ungleichbehandlung aufgrund unterschiedlicher Lebenssituationen in den Familien kommen werde.

Auch Petra Wimmer (SPÖ) begrüßte das vorliegende Familienpaket als eine hilfreiche Maßnahme für Familien, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen. Besser wäre jedoch die Erhöhung struktureller Hilfen anstatt Einmalzahlungen. Wimmer ortete noch Handlungsbedarf bei den Richtlinien des Familienhärtefonds. Der von der SPÖ eingebrachte Entschließungsantrag ziele vor allem auf eine Verlängerung der Anspruchszeit von drei auf sechs Monate ab.

Seitens der Regierungsfraktionen freuten sich Ausschussvorsitzender Norbert Sieber (ÖVP) und Barbara Neßler (Grüne) über die breite Zustimmung im Ausschuss. Der Familienhärtefonds habe schon bisher gut gewirkt, durchschnittlich seien bisher 1.300 € pro Familie bei rund 90.000 AnttragstellerInnen ausbezahlt worden, so Sieber. Damit sei man „im europäischen Bereich sehr gut unterwegs“. Was es jetzt brauche, seien „kurzfristige Corona-Hilfen, damit Familien nicht in die Armutsfalle abrutschen“, betonte Neßler. Mit einem Volumen von insgesamt 178 Mio. € reagiere man angemessen auf die aktuelle Corona-Krise. Dies sei kein „Tropfen auf den heißen Stein“, wie von der SPÖ verlautbart worden sei. Für Gudrun Kugler (ÖVP) sind die Maßnahmen ein „wichtiges Signal für Menschen, die an der Schwelle zur Armut stehen“. Mit dem Familienpaket würden zudem die Oppositionsforderungen nach einer Erhöhung und Fristverlängerung des Familienhärtefonds umgesetzt werden. Deshalb werde es seitens der Regierungsfraktionen keine Zustimmung zu den Anträgen von SPÖ, FPÖ und den NEOS geben, erklärte die ÖVP-Abgeordnete.

2020 habe man eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Familien umgesetzt, nun würden jene, die gut gewirkt hätten, weiter verlängert, betonte Familienministerin Susanne Raab. „Tausende Familien“ könnten etwa durch die Aufstockung und Verlängerung des Familienhärtefonds weiter unterstützt werden. Zudem würden rund 80.000 Kinder und Jugendliche von der nicht notwendigen Rückzahlung der Familienbeihilfe profitieren.

Jedes Kind in Sozialhilfe oder Mindestsicherung würde den gleich hohen Betrag von 200 € erhalten, hielt eine Expertin aus dem Sozialministerium gegenüber Petra Wimmer (SPÖ) fest. Der Betrag würde unbürokratisch und ohne Antrag von den Bundesländern an die Betroffenen ausbezahlt werden. Was die konkreten Projekte für vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende betrifft, werde man nach der Beschlussfassung durch das Parlament entscheiden, wie die Mittel von 12 Mio. € genau eingesetzt würden, so Glettler weiter.

Oppositionsparteien fordern Reform des Corona-Familienhärtefonds

Auch SPÖ, FPÖ und die NEOS orten Handlungsbedarf beim Corona-Familienhärtefonds. Die dazu eingebrachten Entschließungsanträge wurden jedoch von ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt. Den Freiheitlichen ist es ein Anliegen, dass jene Familien, die bereits im Jahr 2020 eine Zahlung aus dem Familienhärtefonds erhalten haben, auch heuer wieder um eine Unterstützung ansuchen können sollen (1372/A(E)). Für die SPÖ sollen die Richtlinien des Corona-Familienhärteausgleichs dahingehend verändert werden, dass Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ein weiteres Mal Unterstützung durch den Fonds erhalten können (1254/A(E)). Die NEOS fordern, die Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärtefonds bei nachweisbarer Einkommensminderung über die drei Monate hinaus zu verlängern (734/A(E)).

EU-Vorschau 2021 für die Bereiche Familie und Jugend

Bundesministerin Susanne Raab hat dem Parlament eine Vorschau über die aktuellen Arbeitsprogramme des EU-Rates sowie der Kommission in den Bereichen Familie und Jugend vorgelegt (III-244 d.B.). Als wichtiges Vorhaben findet sich darin die Entwicklung einer eigenen Kindergarantie, die sicherstellen soll, dass alle von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten und benachteiligten Kinder in Europa Zugang zu grundlegenden und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen haben. Weiters soll durch die konsequente Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der „Europäischen Säule Sozialer Rechte“ geleistet und eine neue Strategie zum Ausbau der Kinderrechte entwickelt werden. Der gemeinsame Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene soll durch eine EU-Jugendstrategie definiert werden, wobei die drei Schlüsselwörter „Beteiligung, Begegnung und Befähigung“ lauten. Der Bericht wurde von den Mitgliedern des Familienausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen.

Von Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Joachim Schnabel (ÖVP) auf den aktuellen Stand der EU-Jugendstrategie 2019-2027 angesprochen, hielt Susanne Raab fest, dass insgesamt elf europäische Jugendziele definiert worden seien. Zentral sei hierbei, dass Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen ermöglicht würden. Die bereits schon länger existierenden österreichischen Jugendziele würden als Bindeglied agieren und hätten zudem die Strategien auf europäischer Ebne weiterentwickelt.

Was die Strategie zum Ausbau der Kinderrechte betrifft, erwartet die Ministerin erste Ergebnisse in den nächsten Monaten. Österreich habe im Konsultationsverfahren eingebracht, dass auch andere EU-Länder Kinderrechte in ihre Verfassungen aufnehmen sollen. Barbara Neßler (Grüne) wollte diesbezüglich wissen, wie sich Österreich bis dato in die europäische Debatte eingebracht habe. NEOS-Mandatar Yannick Shetty interessierte sich in diesem Zusammenhang für die im Regierungsprogramm angekündigte Evaluierung der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung und welche Maßnahmen zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor nicht notwendigen Operationen angedacht seien. Für die Evaluierung gebe es noch keinen Zeitplan, die Zuständigkeit hierfür liege bei der Justiz- sowie bei der Verfassungsministerin, informierte Raab. Sie werde sich jedoch bei den für ihr Ressort relevanten Themen einbringen und die Anregungen Shettys aufgreifen.

Rosa Ecker (FPÖ) brachte die Auswirkungen des Brexit auf das Mobilitätsprogramm „Erasmus+“ zur Sprache. Leider habe sich Großbritannien dazu entschlossen, künftig auch daran nicht mehr teilzunehmen, bedauerte Raab. Die bestehenden Projekte könnten aber noch abgeschlossen werden. Im Jahr 2020 hätten insgesamt 5285 junge ÖsterreicherInnen an „Erasmus+“ teilgenommen. Vonseiten Seiten Österreichs und anderen EU-Ländern seien ihr zudem keine Initiativen zu bilateralen Abkommen mit Großbritannien im Bereich des Jugendaustausches bekannt. „Der Ball liegt hier bei Großbritannien“, betonte die Ministerin.

Von Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Yannick Shetty (NEOS) auf den aktuellen Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich aufgrund der Indexierung der Familienbeihilfe angesprochen, hielt Susanne Raab fest, dass das Verfahren nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liege. Sie erwarte ein Ergebnis noch im heurigen Jahr. Die österreichische Position sei unverändert, die Lebenserhaltungskosten seien an das jeweilige Preisniveau der Länder anzupassen.

Für die Maßnahmen zur Verminderung der psychosozialen Belastung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise interessierte sich Edith Mühlberghuber (FPÖ). Man habe in der Öffnungsstrategie der Bundesregierung besonders auf Kinder Bedacht genommen, erklärte die Ministerin. Sie sei froh über gewisse Schritte hin zur Normalität, wie etwa die teilweise Öffnung der Schulen, des Jugendsports sowie der Jugendberatungsstellen. Zudem sei dem Gesundheitsminister dieses Thema ein großes Anliegen, dieser habe dazu eine Expertengruppe eingerichtet. (Fortsetzung Familienausschuss) med

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