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15.03.2021
Linz – Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 03.03.2021 hat der Vorstand der Oberbank AG kommuniziert, der Hauptversammlung eine Dividende von Euro 0,75 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen.
Aufgrund von Konsultationen mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der Vorstand der Oberbank AG am heutigen Tag beschlossen, den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2020 dahingehend anzupassen und zu präzisieren, dass
1. auf jede dividendenberechtigte Aktie unbedingt eine Dividende von EUR 0,58 und
2. unter den aufschiebenden Bedingungen, dass
(i) die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Beschränkung von Dividendenausschüttungen (Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19 Pandemie und zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/35 [EZB/2020/62]) am 31.12.2021 oder früher für die Oberbank AG nicht mehr aufrecht ist und
(ii) zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung auch keine anderen gesetzlichen Beschränkungen oder beschränkenden aufsichtsbehördlichen Empfehlungen bestehen, die einer zusätzlichen Ausschüttung in dieser Höhe entgegenstehen,
zusätzlich auf jede dividendenberechtigte Aktie eine Dividende von EUR 0,17 ausgeschüttet werden soll.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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