Wien (OTS) – Cristi N. arbeitete als Vermessungstechniker für eine Industrievermessungsfirma. Ein wichtiger Bestandteil seiner Tätigkeit waren ausgedehnte Dienstreisen, die er immer anstandslos absolvierte.
Eines Tages wurde Herr N. von seiner Firma recht kurzfristig darüber informiert, dass er eine Dienstreise in den Sudan antreten sollte. Da er vorher noch nie in Afrika war, recherchierte er im Internet und stellte fest, dass für Reisen in den Sudan Sicherheitswarnstufe 3 gilt: Das bedeutet gewalttätige Auseinandersetzungen, auch mit Todesfolgen, und hohes Risiko von Terroranschlägen. Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen dorthin ab.
Auch eine Reihe von Impfungen wird für den Sudan empfohlen, die sich bis zum Antritt der Dienstreise nicht mehr ausgegangen wären. Außerdem war der Termin dieser Dienstreise so angesetzt, dass N. befürchten musste, seinen lange geplanten Urlaub nach Rumänien nicht antreten zu können, für den er bereits Vorkehrungen getroffen hatte.
Cristi N. teilte der Firma daraufhin seine Bedenken mit und was war die Reaktion? Der Techniker wurde einfach entlassen! AK Präsidentin Renate Anderl: „Es ist die höchstpersönliche Entscheidung jedes und jeder Beschäftigten zu entscheiden, ob er oder sie aufgrund einer Reisewarnung eine Dienstreise für zu gefährlich hält und auch, welche Impfungen für notwendig erachtet werden. Einen verdienten Angestellten, der zuvor alle Dienstreisen immer gemacht hat, zu entlassen, ist ehrlich gesagt, eine Frechheit.“
Herr N. wandte sich an die AK, da er seine Entlassung für ungerechtfertigt hielt. Die AK zog für ihn vor Gericht. Das Arbeits-und Sozialgericht schloss sich seiner Auffassung an und die Firma musste mehr als 15.000 Euro an Kündigungsentschädigung zurückzahlen.
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