Epidemiegesetz – Drobits: Gesetzliche Beratungsfunktion des Datenschutzrates erneut torpediert

Wien (OTS/SK) – Der Vorsitzende des Datenschutzrates und seine Stellvertreter kritisieren in einer Stellungnahme die kurze Begutachtungsfrist beim Epidemiegesetz und wesentliche Inhalte des Gesetzes. SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits, stv. Vorsitzender des Datenschutzrates, verweist darauf, dass es ja die gesetzliche Aufgabe des Datenschutzrates sei, die Bundesregierung in Datenschutzangelegenheiten zu beraten. „Der zuständige Minister Rudolf Anschober unterläuft daher mit diesen kurzen Begutachtungen das Stellungnahmerecht, das im Fall des Datenschutzrates gesetzlich abgesichert sei.“ Auch inhaltlich hat der Datenschutzrat erhebliche Kritik am Entwurf. ****

Zum neuen Veranstaltungsbegriff wird in der Stellungnahme des Datenschutzrates dezidiert festgestellt, dass die Verankerung derart schwerwiegender Grundrechtseingriffsmöglichkeiten im Dauerrecht ohne angemessene Begutachtung schon aus grundsätzlichen Erwägungen strikt abzulehnen sei. „Die vorgesehenen Maßnahmen etwa im Hinblick auf die Anzeige- und Bewilligungspflicht erscheinen in Bezug auf ein Zusammentreffen im privaten Kreis ungeeignet und völlig überschießend“, so Drobits.

Auch die im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelte Ermächtigung für Inhaber oder Verpflichtete, für das Betreten nähergeregelter Orte Daten zu ermitteln, widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz und den damit verbundenen Determinierungsgebot, wonach die zu erfassenden Daten konkret darzustellen seien.

Weiters, so Drobits, sei die Möglichkeit, Ausgangsbeschränkungen auch dann mittels Verordnung anzuordnen, um eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung zu verhindern, „klar unterdeterminiert, überschießend und unter den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit äußerst bedenklich.“ Der Gesetzgeber dürfe nämlich nicht seine Kompetenzen an einen Verordnungsgeber abgeben, ohne das im Gesetz genau vorgezeichnet werde, wie dieses Ermessen auszuüben ist. Dazu gäbe es eine ständige Rechtsprechung im Verfassungsgerichtshof. Drobits begrüßt es, „dass es dem Vorsitzenden des Datenschutzrates und seinen Stellvertretern im Datenschutzrat trotz der widrigen Umstände gelungen ist, eine klare, deutliche und das Vorhaben zur Gänze ablehnende Stellungnahme vorzulegen“. Er erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass der zuständige Minister Rudolf Anschober im Vorfeld versprochen habe, die Stellungnahmen zu berücksichtigen und auch umzusetzen. Der Datenschutzrat werde dies in seiner nächsten Sitzung genau analysieren. (Schluss) ah/sc

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