Wien (OTS) – Für den gestrigen Tag wurden 37 Versammlungen in Wien angezeigt. Die von der Landespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde vorzunehmende Abwägung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Versammlungsfreiheit und jener an der Hintanhaltung großer Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung, durch die die Menschen bisher auch große Einschränkungen elementarer Grund- und Freiheitsrechte, wie etwa jener auf Erwerbsfreiheit oder Achtung des Privat- und Familienlebens, hinnehmen mussten, fiel in Anbetracht der vorliegenden und evidenten epidemiologischen Gefahren zu Gunsten des Gesundheitsschutzes aus. Daher kam es im Vorfeld zu zwölf Untersagungen.
Trotz der Aufforderung der Wiener Polizei, nicht an den untersagten bzw. an den nicht angezeigten Versammlungen, zu denen in den sozialen Netzwerken aufgerufen wurde, teilzunehmen, versammelten sich im innerstädtischen Be-reich tausende Personen. Trotz mehrmaliger Lautsprecherdurchsagen hielt sich ein großer Teil der Teilnehmer nicht an die Bestimmungen der COVID-19-Schutmaßnahmenverordnung. Die Versammlungen wurden aufgelöst und die Teilnehmer aufgefordert, auseinanderzugehen.
Diesen Aufforderungen wurde allerdings nicht Folge geleistet. Es bildeten sich zwei größere spontane Demonstrationsmärsche, die sich schließlich bei einer angezeigten Kundgebung im Bereich des Praters eingliederten. Nachdem der Veranstalter diese Kundgebung für beendet erklärt hatte, strömte ein Großteil der Teilnehmer ab, wobei sich eine größere Gruppe Richtung Schüttelstraße in Bewegung setzte und schließlich im Bereich Untere Augartenstraße durch die Polizei angehalten wurde. Die angehaltenen Personen wurden einer Identitätsfeststellung unterzogen. Einige Demonstrationsteilnehmer drangen zeitgleich gewaltsam in die Tiefgarage eines nahegelegenen Gebäudes ein. Dabei wurde ein Sicherheitsmitarbeiter des Gebäudes verletzt. Bei der Durchsuchung der Tiefgarage konnten 22 Personen angetroffen und wegen des Verdachts diverser strafrechtlicher Delikte festgenommen werden.
Das Ziel der Polizei war es, einerseits durch konsequentes Einschreiten Übertretungen nach der COVID-19-Schutmaßnahmenverordnung sowie nach dem Versammlungsgesetz in Form von Anzeigen zu ahnden und anderseits die Demonstrationsmärsche in geordneter Weise aus der Innenstadt zu geleiten.
Die vorläufige Bilanz zum Demonstrationsgeschehen:
– 42 Festnahmen
– über 3.000 verwaltungsrechtliche Anzeigen
– 60 strafrechtliche Anzeigen
Bei einigen Teilnehmern wurden Messer vorgefunden und sichergestellt. Im Zuge dieses Großeinsatzes wurden insgesamt vier Polizisten verletzt.
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