Wien (OTS) – Ab sofort können gemeinnützige Vereine für das vierte Quartal 2020 Anträge für weitere Unterstützung aus dem NPO-Fonds stellen. „Es geht darum, dass wir so viele Vereine wie möglich gut durch diese Krise bringen und für das Durchstarten nach der Krise vorbereiten“, so Vizekanzler Werner Kogler. „Da zahlreiche Vereine nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Einschränkungen leiden, haben wir diese Verlängerung ermöglicht.“ „Die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Einrichtungen brauchen jetzt zwei Dinge am dringendsten“, sagt die für das Ehrenamt zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger. „Zum einen die Abfederungen schwerer finanzieller Verluste durch die Krise, zum anderen Planungssicherheit und Perspektive für die kommenden Monate. Beide Anforderungen werden durch den NPO-Fonds unterstützt“, so Köstinger. Anträge können rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 über die Plattform [www.npo-fonds.at] (http://www.npo-fonds.at) gestellt werden.
Vizekanzler Kogler unterstreicht die Relevanz der Unterstützung für NPOs: „Mit einem Gesamtvolumen von 950 Millionen Euro ist der NPO-Fonds europaweit einzigartig und eine effektive Hilfe für die gemeinnützigen Vereine und Organisationen aus dem Sport, der Kultur, dem Sozialbereich und vielen anderen Bereichen. Mit dem NPO-Fonds sorgen wir dafür, dass diese wichtigen Träger unseres Zusammenlebens gut durch die Krise kommen. Sie verdienen die bestmögliche Unterstützung.“
Die neue Richtlinie für die Förderabwicklung des 4. Quartals 2020 enthält einen verbesserten Struktursicherungsbeitrag: Für die sechs Monate von April bis September erhielten die Organisationen zusätzlich zu den förderfähigen Kosten eine Pauschale in der Höhe von 7 Prozent der Gesamteinnahmen des Jahres 2019. „Für die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 bleibt der Struktursicherungsbeitrag unverändert bei 7 Prozent und wird damit de facto verdoppelt“, erklärt Köstinger. Außerdem erhalten gemeinnützige Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnungen direkt oder indirekt betroffen sind (z.B. Sport, Kultur, Gastronomie) für die Monate November und Dezember einen „Lockdown-Zuschuss“, der dem Umsatzersatz entspricht. Andere vom Lockdown indirekt betroffene gemeinnützige Organisationen können den Umsatzersatz noch über FinanzOnline beantragen ([www.umsatzersatz.at] (http://www.umsatzersatz.at)).
Bis jetzt wurden bereits knapp 19.000 Anträge zugesagt und 341 Mio. Euro genehmigt. Köstinger: „Gemeinnützige Vereine sorgen für Zusammenhalt, erhalten Traditionen am Leben und helfen uns dabei, eine Gemeinschaft zu sein. Die Verlängerung des NPO-Fonds ist der richtige Schritt, um rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften, wie auch ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren zu unterstützen.“
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