Wien (OTS) – Der EuGH hat bereits 2018 klargestellt, dass auch die sogenannte „neue Gentechnik“ unter das Regelwerk der Gentechnik fällt. Für sie gilt deshalb das idente Zulassungsverfahren mit einer umfassenden Risikobewertung und dem Monitoring von Langzeitfolgen.
„Meine Position ist, dass es keine Gentechnik durch die Hintertür geben darf. Auch für die sogenannte neue Gentechnik gelten die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht. Diese Sicht vertreten wir offensiv bei allen Diskussionen auf EU-Ebene und ich sehe keinen Grund, hiervon künftig abzugehen“, stellt Minister Rudolf Anschober klar.
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