Wien (OTS) – Familien mit niedrigen Einkommen sind von den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie besonders drastisch getroffen und brauchen daher jeden Cent an staatlicher Unterstützung. Ende Februar hat die Regierung nun neue Hilfen für Familien angekündigt. „Die von der Volksanwaltschaft festgestellten Missstände beim Familienhärtefonds werden aber offenbar noch immer nicht beseitigt“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.
Viele Beschwerden – Volksanwälte stellten mehrere Missstände fest
Bei der Volksanwaltschaft hatten sich Beschwerden über den Corona-Familienhärtefonds gehäuft. Unbürokratische und rasche Hilfe hatten sich Familien davon erhofft, die unverschuldet in Not geraten waren. Aber selbstständig Erwerbstätige erhielten erst dann den gesamten Unterstützungsbetrag, wenn der Einkommensverlust mittels Steuerbescheid berechnet werden kann – also erst im Folgejahr. In den Förderrichtlinien stand davon aber nichts. Achitz: „Eine Verwaltungsbehörde darf sich nicht über die eigenen Richtlinien hinwegsetzen und eine Vorgangsweise wählen, die für die Menschen völlig undurchschaubar ist.“ Die Volksanwälte haben an die mittlerweile zurückgetretene damalige Ministerin Christine Aschbacher (Familien) und an Minister Rudolf Anschober (Soziales) eine so genannte „kollegiale Missstandsfeststellung“ geschickt.
Regierung ignoriert Kritik der Volksanwaltschaft weitgehend
Achitz hatte bereits im Oktober 2020 in der ORF-„Bürgeranwalt“-Sendung kritisiert, dass das Familienministerium die eigenen Vergaberichtlinien nicht einhält – und dass das Ministerium bei den Betroffenen falsche Erwartungen geweckt hatte, als in Pressekonferenzen von schneller Hilfe die Rede war. Die Volksanwaltschaft empfahl vollen, raschen und uneingeschränkten Zugang zum Familienhärtefonds auch für Selbstständige. Das im Jänner noch zuständige Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat an die Volksanwaltschaft geschrieben, dass man jedoch nichts an den Modalitäten für Selbstständige ändern wolle. Man wolle aber zumindest besser über die angewendeten Regeln informieren. Auch an der von den Volksanwälten kritisierten Tatsache, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Familienhärtefonds gibt, will die Regierung nichts ändern. Mittlerweile ist die Familien-Zuständigkeit zu Frauenministerin Susanne Raab gewandert.
Geld wird nun doch auch auf Konten in anderen EU-Ländern überwiesen
Die Volksanwaltschaft hatte außerdem einen Missstand darin festgestellt, dass sich die Regierung nicht an EU-Recht gehalten hatte, wenn sie Unterstützungen nur auf Konten bei österreichischen Banken überwiesen hatte. Zumindest in diesem Punkt hat sich das Ministerium bewegt: Mittlerweile wird auch auf Konten in anderen EU-Ländern ausgezahlt.
Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft:
[https://bit.ly/3dNYbDY] (https://bit.ly/3dNYbDY)
Stellungnahme des Familienministeriums: [https://bit.ly/3kvG8Ud] (https://bit.ly/3kvG8Ud)
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter [post@volksanwaltschaft.gv.at] (mailto:post@volksanwaltschaft.gv.at) sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
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