Klagenfurt (OTS) – „Wir leisten schnell und unkompliziert Hilfe, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückholen können. Entweder man holt telefonische Auskunft zu Steuerfragen unter 050 477-3002 ein oder man vereinbart in den AK-Bezirksstellen einen telefonischen Beratungstermin, bei dem der Steuerausgleich erledigt wird!“, fasst Goach den Steuerservice der AK zusammen.
Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen, betont außerdem: „Es bleiben trotz automatischer Veranlagung Millionen liegen, weil dem Finanzamt nicht alle Ausgaben bekannt sind. Dabei gibt es viele steuermindernde Beträge wie z. B. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale für lange Arbeitswege oder Werbungskosten für Weiterbildung. Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr andere Belastungen wie etwa Ausgaben für Begräbnis, Zahnersatz, Kur- und Krankheitskosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen! Im Schnitt bekommt man 400 Euro pro Veranlagung vom Fiskus zurück.“
Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002
NEU IM MÄRZ: Auch für Freitagnachmittag oder Samstag kann ein telefonischer Beratungstermin vereinbart werden. Termine: 5. & 6, 12. & 13.,19. sowie 26. & 27. März.
Terminvereinbarung: MO bis DO: 7.30 – 16.30 Uhr und FR 7.30 – 12 Uhr.
AK Klagenfurt, Tel. 050 477-3001
AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415
AK Villach, Tel. 050 477-5115
AK Spittal, Tel. 050 477-5315
AK Hermagor, Tel. 050 477-5132
AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215
AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515
Unterlagen bereithalten
„Auf Wunsch erledigen wir beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich. Bereithalten sollte man daher die Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für [FinanzOnline]
(https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/). Pendler sollten die Ergebnisse
des Pendlerrechners vorbereiten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, benötigt außerdem die tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen über den festgesetzten Betrag“, fasst Joachim Rinösl, Finanzexperte der AK zusammen. Eine Unterlagen-Checkliste findet man auf [kaernten.arbeiterkammer.at/steuer]
(http://www.kaernten.arbeiterkammer.at/steuer).
Mehr Klarheit fürs Homeoffice
Die Regierung hat sich gemeinsam mit den Sozialpartnern auf Regeln für das Homeoffice geeinigt. Bislang waren Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice nur eingeschränkt absetzbar. So konnte zwar der berufliche Anteil von (digitalen) Arbeitsmitteln wie Laptop, Handy oder der Internetverbindung geltend gemacht werden, sonstige anfallende Kosten wie z.B. Strom, Heizung oder Büromöbel waren nur dann absetzbar, wenn quasi ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird und es keinen physischen Arbeitsplatz im Unternehmen gibt.
Künftig sind Zahlungen des Arbeitgebers für Aufwendungen im Homeoffice (z. B. Abgeltungen für digitale Arbeitsmittel oder freiwillige Zahlungen für laufende Betriebskosten) im Rahmen eines Homeoffice-Pauschales von 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 300 Euro im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei. Schöpft der Arbeitgeber durch seine Zahlungen das zustehende Pauschale nicht aus, so kann die Differenz zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zudem können Aufwendungen für ergonomisches Mobiliar (Bürostuhl, Schreibtisch) künftig mit bis zu 300 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Die neuen steuerrechtlichen Regelungen gelten zunächst befristet bis 2023 und werden dann einer Evaluierung unterzogen.
Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, eine Checkliste, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps, all das findet man unter [kaernten.arbeiterkammer.at/steuer]
(http://www.kaernten.arbeiterkammer.at/steuer)
Erweitert wird das Angebot um kostenlose AK-Broschüren: „Steuer sparen 2021“,
„Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ oder „Steuerrecht kompakt“.
Bestelltelefon: 050 477-2823
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