Wien (OTS) – „Abfragen im Firmen- und im Grundbuch, Recherchen über ihn und seine Familie – die heutige Auskunftsperson der Soko Ibiza erfuhr erst heute davon, dass die WKStA die Ermittlungen auch nicht einstellte, als der damalige Justizminister Jabloner per schriftlicher Weisung die Unbefangenheit des Soko-Ermittlers feststellte“, so Wolfgang Gerstl, Fraktionsvorsitzender der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss. „Allein heute ist das bereits der zweite hinterfragenswerte Punkt bei der WKStA. Kurz zuvor haben wir gehört, dass von der bevorstehenden Einvernahme einer Zielperson ein Medienvertreter schneller informiert war als die einvernehmenden Soko-Beamten.“
Für Gerstl ist klar, dass all diese Vorfälle nicht einfach übergangen werden können. „Hier geht es nicht um die immer behauptete unbeeinflusste Ermittlungstätigkeit, hier passieren schwere Pannen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, betroffene Personen vorverurteilen, Unbeteiligte zu Beschuldigten machen. Es müssen jetzt dringend Schritte gesetzt werden, um die Arbeit der WKStA völlig transparent zu überprüfen, eine zeitgemäße Qualitätssicherung einzurichten und das Vertrauen in diese so wichtige Staatsanwaltschaft wieder herzustellen – so wie Staatsanwältin Jilek es im U-Ausschuss selbst gefordert hat. Auch die Justiz darf sich einer kritischen Selbstreflexion nicht entziehen.“ (Schluss)
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