#noshow: Für viele Betriebe fällt mit der neuen Richtlinie der letzte Vorhang

Klagenfurt (OTS) – Entsetzt reagiert die Kärntner Veranstaltungswirtschaft auf die mit Spannung erwartete Erstinformation zum Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe. Nach Durchsicht steht das Urteil fest: „Ich frage mich, wie man so an der Realität vorbeiplanen kann. Wir haben uns die Finger wund geschrieben, den Mund fusselig geredet, aber man lässt uns eiskalt -vom Finanzminister abwärts – im Stich“, ärgert sich Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung.

Auslöser der Kritik sind die Kriterien für den Umsatzersatz, die viele Unternehmen trotz wochenlanger dringlicher Warnungen und Mahnungen weiterhin nicht berücksichtigen. Denn indirekt betroffene Betriebe müssen nicht nur mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen, sondern müssen auch mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben haben oder mindestens 50 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen. Diese Verknüpfung bringt viele Zulieferer der Veranstaltungsbranche weiterhin um den existenzrettenden Umsatzersatz.

Bei ihnen geht es nämlich nicht hauptsächlich darum, dass ein Restaurant oder ein Hotel geschlossen hat, wie etwa einem Bäcker oder Gemüsehändler, sondern um das seit Monaten geltende Veranstaltungsverbot. „Warum wird das einfach ignoriert? Da verhängt die Regierung ein Veranstaltungsverbot und erwähnt dieses mit keinem Wort in ihren eigenen Hilfspaketen. Ich habe dieses politische Geplänkel satt. Man lässt uns dumm sterben“, kritisiert Dopler. Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats, erklärt auch, warum die Kriterien für die Eventbranche so schwer zu erfüllen sind: „Die Zulieferer im Veranstaltungsbereich machen lediglich circa 20 bis 30 Prozent ihres Umsatzes mit derzeit geschlossenen Betrieben wie Konzert-, Messe- oder Sportveranstaltern. 70 bis 80 Prozent des erwirtschafteten Umsatzes fallen hingegen Aufträgen zu, welche von Firmen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen in Auftrag gegeben werden. Diese Auftraggeber haben zwar offen, dürfen aber aufgrund des Veranstaltungsverbotes keine Events ausrichten.“

„Wir verstehen nicht, was für die Entscheidungsträger so schwer nachzuvollziehen ist. Ein Verbot heißt: kein Event, kein Geld“, machen es Dopler und Polka deutlich. Für zusätzliche Verwunderung sorgt die Ungleichbehandlung von Zulieferer. „Caterer beispielsweise wurden bereits im November im Umsatzersatz berücksichtigt, andere Zulieferer damals und auch dieses Mal nicht. Das kann ich niemanden erklären. Wo liegt da der Unterschied?“, fragt sich Markus Polka:
„Wenn ich keine Feier habe, brauch ich kein Essen und keine Musik.“ Für Dopler ist klar, dass diese Richtlinie der Todesstoß für viele Unternehmen ist: „Jeder ist begeistert, dass es in Österreich so viele Kulturveranstaltungen gibt, renommierte Fachmessen abgehalten werden, international beachtete Sportevents durchgeführt werden und die besten hier ausgebildeten Fachkräfte weltweit im Veranstaltungsbereich arbeiten. Aber wer denkt an uns, wenn es hart auf hart kommt? Niemand, wie wir sehen!“

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