Yildirim zu Bundesstaatsanwaltschaft: „Justiz muss unbeeinflusst von Politik arbeiten können“

Wien (OTS/SK) – „Ein politisches Weisungsrecht seitens der Justizministerin gegenüber den StaatsanwältInnen ist problematisch. Die Justiz muss unbeeinflusst von der Politik arbeiten können. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind dafür Voraussetzungen“, betont SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Das unterstreicht auch der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission. Yildirim weiter:
„Wie ernst es die ÖVP mit diesem Vorschlag meint, werden wir genau prüfen. Es ist jedenfalls sehr entlarvend, dass die Volkspartei einlenkt, nachdem sie offensichtlich nicht mehr die politische Kontrolle im Justizressort hat.“ ****

Im Zuge der Diskussion rund um die Ermittlungen gegen ÖVP-Finanzminister Blümel und die reflexartig folgenden Angriffe der ÖVP auf die Justiz erneuert die Abgeordnete ihre Forderung nach einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt bzw. einer -anwältin. Zudem sei die Drei-Tages-Berichtspflicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abzuschaffen. Dafür gibt es bereits einen gemeinsamen Antrag der Opposition.

„Dass ÖVP-Klubchef Wöginger in seiner heutigen Stellungnahme einmal mehr versucht, die Skandale der ÖVP der Justiz in die Schuhe zu schieben, ist bezeichnend. Was sich rund um das BVT abspielt, ist ein Totalversagen des ÖVP-Innenministers und nichts anderes. Die seit Monaten andauernden Angriffe der ÖVP auf die Justiz schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in Österreich und der Demokratie. Statt dieser ständigen Negativkampagne wäre es zentral, die Justiz endlich mit ausreichend Personal und Ressourcen auszustatten und sie ihre Arbeit machen zu lassen“, so Yildirim.

Die SPÖ hat erstmals im Jahr 2000 einen Antrag für einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt eingebracht. Im türkis-grünen Regierungsprogramm ist dies nicht vorgesehen. „Da die ÖVP nun umgeschwenkt hat, können wir das endlich umsetzen. Unser Konzept liegt seit Jahren auf dem Tisch“, so Yildirim.

Die SPÖ fordert einen vom Parlament gewählten, unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt als Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden. Dieser soll auf eine Dauer von zwölf Jahren bestellt werden und nicht wiedergewählt werden können.

Den Antrag finden Sie hier: https://tinyurl.com/3yxwrogb

(Schluss) sd/bj

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