AK warnt: Überwachung im Netz – „Schnüffeln“ leichtgemacht!

Wien (OTS) – Die Privatsphäre für Handy- und InternetnutzerInnen ist in Gefahr, warnt die AK anlässlich einer heute, Mittwoch, entscheidenden EU-Sitzung. Dabei soll mit einem neuen Vorschlag der „auf Eis gelegenen“ E-Privacy-Verordnung der Weg zu einem möglichen Beschluss im nächsten Telekom-Ministerrat geebnet werden. Die AK warnt vor einem Etikettenschwindel und fordert mehr Schutz für KonsumentInnen. Sie müssen vor der kommerziellen Ausbeutung ihrer Standortdaten und ihres Surfverhaltens sowie der Weiterverarbeitung ihrer Daten besser geschützt werden.

KonsumentInnen brauchen ein ausnahmsloses Zustimmungsrecht für die Weiterverarbeitung ihrer Daten. Zudem ist auf die Pflicht der Anbieter zu datensparsamen Voreinstellungen zu pochen. Die AK fordert: Gibt es keine Verbesserungen, muss der Letztentwurf von österreichischer Seite abgelehnt werden.

Eigentlich ist der Schutz der Grundrechte das erklärte und einzige Ziel der EU-Verordnung. Doch im Letztentwurf finden sich weitreichende Verwertungsmöglichkeiten von KonsumentInnendaten für Telekom- bzw. Internetanbieter und die Onlinewirtschaft. Der Schutz der Privatsphäre und Daten der InternetnutzerInnen gerät ins Hintertreffen.

Geht es nach dem neuen Vorschlag, können Verbindungs- und Standortdaten der Telekom- und Internetanbieter breit vermarktet werden. So könnten KonsumentInnendaten zum Beispiel auch für weitreichende kommerzielle Zwecke verwendet werden. „Datennutzung für andere Zwecke braucht ausnahmslos die Zustimmung der Betroffenen“, fordert AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. „Die ‚Weiterverwendung‘ der Daten für andere ‚kompatible‘ Zwecke – ohne Zustimmung der Betroffenen – soll ersatzlos gestrichen werden.“ Auch die EU-Kommission anerkennt, dass die NutzerInnen ‚die Kontrolle über die Verwendung ihrer Kommunikationsdaten für andere Zwecke als die Übertragung der Kommunikation haben wollen‘.

Im Vorschlag fehlt zudem ein wirksamer Schutz vor dem Ausspähen des Verhaltens von InternetnutzerInnen durch Cookies. „Die Datenspuren, die wir im Internet hinterlassen, bedeuten für Internetkonzerne Gewinne, für die Betroffenen den Verlust ihrer Privatsphäre. Smartphones und Webbrowser müssen datensparsam voreingestellt sein“, moniert Zimmer. Wer der kommerziellen Datenverwendung nicht zustimmt, dem kann der Zugang zu Onlineangeboten verweigert werden, wenn es ‚zumutbare Alternativen‘ gibt. Auch das ist laut neuem Vorschlag möglich. „Das ist ein massiver Eingriff in die Datenschutzrechte der KonsumentInnen und ohne nähere Regelung, was Zumutbarkeit genau bedeutet, nicht akzeptabel“, so Zimmer.

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