Eßl: Keine Minimalvariante bei Herkunftskennzeichnung und Tierwohl

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ist wesentlich, um den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Sicherheit und Transparenz zu bieten. „Diese ist aber auch ein wichtiger Faktor zur Verbesserung des Tierwohls“, pocht ÖVP-Tierschutzsprecher Abg.z.NR Franz Eßl einmal mehr auf die Einhaltung des Regierungsübereinkommens. „Eine Minimalvariante bei der Herkunftskennzeichnung, wie sie heute von Gesundheitsminister Anschober präsentiert wurde, ist eindeutig zu wenig.“ Es braucht eine Regelung, wie sie im Regierungsprogramm vereinbart wurde. Vor allem auf die Herkunftskennzeichnung bei den verarbeiteten Produkten wurde im vorliegenden Entwurf zur Gänze vergessen“, so Eßl.

Ein gemeinsames Rechtsgutachten von Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium zeigt, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte und Gemeinschaftsverpflegung bei Rindfleisch und -erzeugnissen sowie Eiprodukten rechtlich möglich ist und umgesetzt werden kann. Der Verordnungsentwurf von Minister Anschober enthält aber lediglich eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für die Produkte Rindfleisch und Eier. „Die Vorlage könnte und sollte ambitionierter sein“, so Eßl.

„Jetzt entspricht sie weder dem, was wir im Regierungsprogramm festgehalten haben, noch dem Ziel, volle Transparenz über die Herkunft der verwendeten Lebensmittel für die Konsumenten herzustellen und das vor allem bei den großen Mengen, wo die Konsumentinnen und Konsumenten aktuell komplett im Dunklen tappen“, hofft Eßl, dass eine Umsetzung wie vereinbart, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Regierungsprogrammes, bald möglich sein wird.

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